
Kein Persilschein für die NPD: Das Bundesverfassungsgericht weigert sich, die Verfassungstreue der Partei festzustellen. Nun will die rechtsextreme Partei vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um ihre Rechte einzufordern.

Kein Persilschein für die NPD: Das Bundesverfassungsgericht weigert sich, die Verfassungstreue der Partei festzustellen. Nun will die rechtsextreme Partei vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um ihre Rechte einzufordern.

Die CDU-Chefin sieht keinen Anlass, bei der Homo-Ehe vom Parteitagsbeschluss abzurücken – vorerst.

Durch seine Urteile bestimmt das Bundesverfassungsgericht immer wieder die politische Agenda mit. Weil das Grundgesetz ihm dieses Recht garantiert, muss die verärgerte Union es akzeptieren - aber auch weil ihr die Gegenargumente in der Politik fehlen.

CDU spricht sich gegen steuerliche Gleichstellung aus und verweist in Präsidiumssitzung auf den Parteitagsbeschluss. Doch nicht alle sehen das als Ende der Debatte.

Erst sah es nach einer schnellen Kehrtwende in Sachen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften aus. Doch nun mauert die CDU. An der besonderen gesetzlichen Förderung von Ehe und Familie wolle man festhalten.

Was bedeutet Familie heute? Die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes stellten die Union immer wieder vor diese Frage. Die Urteile werden zwar kritisiert, haben aber auch etwas Gutes.

Die Christdemokraten streiten weiter über die Homo-Ehe. Doch die eigentliche Frage stellt niemand: Warum bestimmt eigentlich Karlsruhe über die Gleichstellung von Homosexuellen, die Familienpolitik oder das Steuerrecht - und nicht die Politik? Die Parteien sind daran alles andere als unschuldig.
Wer nicht entscheiden will, braucht einen Nebenkriegsschauplatz. Horst Seehofer und andere Unionspolitiker haben den am Wochenende eröffnet und das Bundesverfassungsgericht kritisiert.
Auch Potsdamer Studierende könnten in Zukunft ihre gezahlten Rückmeldegebühren zurückerhalten. So sieht es zumindest der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berliner Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt hat, können auch Potsdamer Studenten hoffen.
Wendemanöver: Warum die Union beim Umgang mit der Homo-Ehe Probleme beim Kurshalten hat.

Parteienforscher Gerd Langguth spricht im Interview mit Tagesspiegel Online über die nächste Kehrtwende der Bundeskanzlerin, Kommunikationsfehler und darüber, dass Homosexualität selbst in der CDU kein Tabuthema mehr ist.

Kanzlerin Merkel plant einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung. Das berichtete heute der Tagesspiegel exklusiv. Am Abend bestätigte Innenminister Friedrich diese Überlegungen auf einer CSU-Sitzung. Beim Koalitionspartner FDP hält sich die Begeisterung in Grenzen.

Angela Merkel befürwortet nun doch einen Verbotsantrag gegen die NPD – aus Sorge um den Wahlkampf.

Ein Urteil nach dem anderen lässt die CDU ihre Positionen ändern. Das gilt für die Homo-Ehe genauso wie für das Ehegattensplitting. Viele Parteimitglieder sind überrascht. Hinter den Positionswechseln dürfte die Angst vor einer weiteren Ohrfeige stecken.

Schon wieder wird die CDU von der gesellschaftlichen Realität eingeholt, schon wieder muss sie eine Grundüberzeugung auf dem Altar der Moderne opfern. Im Wahlkampf mag der CDU dies vielleicht kurzfristig einen Vorteil verschaffen. Doch anschließend könnte die Partei große Probleme bekommen.

Die Kritiker der Homo-Ehe in der Union treibt die Sorge um, dass die Kernwählerschaft davon läuft. Aber in der Partei macht sich die Erkenntnis breit, dass die eigene Position nicht mehr zu halten ist. Einige wollen jetzt sogar den großen Wurf. Und selbst auf die CSU werden die Gegner wohl nicht bauen können.

Nach der Kernenergie und dem Mindestlohn macht die CDU nun die nächste Kehrtwende: Mehrere Christdemokraten sind für die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. Jetzt könnte alles sehr schnell gehen.

Die CDU rückt von der nächsten konservativen Überzeugung ab. Die Lebenspartnerschaft Homosexueller soll der Ehe gleichgesetzt werden. Die Justizministerin hat schon einen Gesetzentwurf in der Tasche.

Die Union reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe - und wird diese wahrscheinlich sogar steuerlich besserstellen. Eigentlich hätte die Regierung damit bis 2014 Zeit. Doch es gibt einen Grund für die Eile.

Im Bundestag wurde am Donnerstag ein neues Wahlrecht beschlossen: Überhangmandate werden jetzt ausgeglichen, allerdings so, dass sie das Verhältnis der Parteien im Parlament nicht mehr verzerren. Einfacher wird es dadurch aber nicht.
Das Standesamt Treptow-Köpenick erkennt die Adoption eines südafrikanischen Jungen durch ein deutsches, homosexuelles Paar nicht an. Jetzt geht der Fall zum Bundesgerichtshof.
Das Standesamt Treptow-Köpenick erkennt die Adoption durch ein schwules Paar nicht an. Die Männer hatten ein Kind in Südafrika angenommen. Doch die beiden kämpfen um ihr Recht.

Die Länder wollen ein Verbot der rechtsextremen NPD. Gemeinsam mit dem Bund haben sie dafür tausende Belege zusammengetragen. Diese Sammlung findet sich in einer Kurzfassung nun auf der Homepage der NPD.
Der Bau des Großflughafens BER ist längst zum Debakel geworden. Doch Zugang zu Akten des mit Steuergeldern finanzierten Projektes zu bekommen, ist unverhältnismäßig kompliziert. Schon einmal haben wir darüber berichtet. Doch die Angelegenheit ging in die nächste Runde.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechte homosexueller Paare gestärkt und eine weitere Ungleichheit im Adoptionsrecht beseitigt. Folgen jetzt weitreichendere Schritte hin zur Gleichstellung Homosexueller?
BTU Cottbus wehrt sich weiter gegen den angeordneten Zusammenschluss mit der Fachhochschule Lausitz. Präsident Zimmerli spricht von einem massiven Eingriff in die Hochschulautonomie

Die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus klagt vor dem Verfassungsgericht gegen die von ihr heftig bekämpfte Fusion mit der Fachhochschule Lausitz. Noch in dieser Woche will die BTU eine entsprechende Verfassungsklage einreichen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der den Eltern der Opfer von Winnenden die kalte Schulter zeigt, kann keinen überraschen. Die Klagen waren aussichtslos.
Doch der einzige Weg, Missbrauch von Waffen auszuschließen, ist ein Verbot. Doch das muss politisch erstritten werden, nicht vor Gericht.
Gericht weist Klage von Eltern von Winnenden-Opfern zurück / Genügend Schutz vor Missbrauch.

Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter wiesen das ab.
Berlin - Das von Hans-Peter Friedrich (CSU) geführte Bundesinnenministerium darf amtliche Informationen zur NPD trotz eines angekündigten neuen Verbotsverfahrens unter Verschluss halten. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag des Tagesspiegels auf Herausgabe der Akten zurückgewiesen.
Grüne wollen langjährigen Sicherungsverwahrten im Abgeordnetenhaus anhören. SPD und CDU haben Bedenken geäußert.
Urteil: Ein Kind hat das Recht zu erfahren, wer sein Vater ist

Das Oberlandesgericht in Hamm hat entschieden, dass Kinder anonymer Samenspender das Recht haben, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Zur Entfaltungsfreiheit gehört allerdings auch, dass es ein Ich jenseits von Genen und Abstammung gibt.
Die bayrischen Bischöfe wollen ihr Vetorecht bei der Besetzung der 21 Konkordatslehrstühle an den bayrischen Hochschulen aufgeben. Möglicherweise hängt der Beschluss damit zusammen, dass sich das Bundesverfassungsgericht demnächst mit der Sache befassen muss.

Bayern und Hessen haben beschlossen, Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das rot-grün regierte Baden-Württemberg will es weiter auf einem anderen Weg versuchen, die Last zu verteilen.

Bayern und Hessen gehören zu den Zahlern beim Länderfinanzausgleich. Nun wollen beide gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht gegen das Prozedere klagen. Das träfe vor allem die Nehmer-Länder im Bund, wie Berlin oder Sachsen. Was soll der Gang nach Karlsruhe bringen?

Bayern und Hessen gehören zu den Zahlern beim Länderfinanzausgleich. Am Dienstag wollen beide gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht gegen das Prozedere klagen. Das trifft vor allem die Nehmer-Länder im Bund, wie Berlin oder Sachsen. Was soll der Gang nach Karlsruhe bringen?
öffnet in neuem Tab oder Fenster