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Politik: Türkei: "Islamisten-Verbot rechtens"

Das Verbot der islamischen Wohlfahrtspartei (Refah) durch das türkische Verfassungsgericht ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den Antrag des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan auf Aufhebung des Verbotes zurückgewiesen.

Das Verbot der islamischen Wohlfahrtspartei (Refah) durch das türkische Verfassungsgericht ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den Antrag des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan auf Aufhebung des Verbotes zurückgewiesen. Erbakan hatte sich auf die in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Versammlungsfreiheit berufen. Die Wohlfahrtspartei war mit der Begründung aufgelöst worden, dass sie die Trennung von Religion und Staat in der Türkei behindere. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schloss sich dieser Auffassung mit vier gegen drei Stimmen der sieben beteiligten Richter an. Für das Urteil stimmten die Richter aus Frankreich, Norwegen, Albanien und der Türkei. Die Richter aus Österreich, Großbritannien und Zypern stimmten dagegen. Sie wiesen darauf hin, dass dies bereits das 15. Parteienverbot in der Türkei sei. Davon seien Parteien verschiedenster Ausrichtung betroffen gewesen.

Das Urteil geht davon aus, dass nur die politischen Parteien den Schutz ihrer verfassungsmäßigen Rechte genießen, die sich gesetzestreu verhalten und deren politische Ziele mit der Verfassung übereinstimmen. Dies gelte nicht für politische Parteien, deren Führer zur Gewalt aufriefen. Außerdem wolle die Partei andere Glaubensrichtungen diskriminieren und auch die Scharia (islamisches Recht) anwenden. Aus diesen Gründen sei die Auflösung, das fünfjährige Betätigungsverbot für Erbakan und andere Führer und die Einziehung des Parteienvermögens rechtmäßig.

Im Minderheitenvotum erklären die drei unterzeichnenden Richter, dass sie das Recht auf Versammlungsfreiheit sehr wohl als verletzt ansehen und die Klage Erbakans für berechtigt halten. Keiner der gegen die Wohlfahrtspartei erhobenen Vorwürfe könne als bewiesen angesehen werden. Die Vorwürfe bezögen sich lediglich auf öffentliche Erklärungen der Parteiführer, nicht auf das Parteiprogramm. Die Wohlfahrtspartei sei ein Jahr lang Regierungspartei in Ankara gewesen und habe in der Zeit nicht gegen eine laizistische Gesellschaft gearbeitet. Deshalb seien die Auflösung der Partei unverhältnismäßig.

Mariele Schulze Berndt

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