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Türkei: Kaplan-Prozess wird neu aufgerollt

Der Prozess in der Türkei gegen den als "Kalif von Köln" bekannt gewordenen türkischen Extremisten Metin Kaplan geht in die Verlängerung. Ein Berufungsgericht in Ankara beurteilte das Verfahren als "fehlerhaft".

Ankara - Ein Berufungsgericht in Ankara entschied, das Verfahren, in dem Kaplan Ende Juni zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, sei fehlerhaft gewesen, berichtete die türkische Agentur Anadolu am Mittwoch. Damit sei der Weg für ein neues Verfahren freigemacht worden, hieß es. Der türkische Islamistenführer war im Oktober 2004 nach einem langwierigen Rechtsstreit aus Deutschland abgeschoben worden.

Das Gericht hatte es im Juni als erwiesen angesehen, dass der Gründer der Organisation «Kalifatsstaat» 1998 einen Terroranschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara befohlen hatte. Dabei sollte die dort zum Nationalfeiertag versammelte türkische Staatsspitze mit einem mit Sprengstoff beladenen Kleinflugzeug angegriffen werden. Laut Berufungsgericht waren bei dem ersten Prozess gegen Kaplan aber wichtige Dokumente aus einem Verfahren gegen seine angeblichen Mitverschwörer außer Acht gelassen worden. Zudem habe es Verfahrensfehler gegeben.

Kaplan hat stets beteuert, dass er mit den angeblichen Attentatsplänen nichts zu tun hatte. Seine Verteidiger argumentierten, dass sich die Anklage im ersten Prozess auf Aussagen von vermeintlichen Mitverschwörern stützte, die 1998 unter Folter erzwungen worden seien.

In Deutschland hatte der türkische Islamistenführer eine vierjährige Haftstrafe wegen eines Mordaufrufes verbüßt, dem ein politischer Konkurrent zum Opfer gefallen worden war. Er war am 12. Oktober vergangenen Jahres aus Deutschland abgeschoben worden, nachdem die Gerichte zu dem Schluss gekommen waren, dass ihm ihm in der Türkei «keine unmenschlichen oder folterähnliche Haftbedingungen» drohten.

Kaplan hatte den «Kalifatsstaat» von seinem Vater Cemaleddin übernommen, der die radikalislamische Organisation gegründet hatte. Cemaleddein Kaplan war nach dem türkischen Militärputsch von 1980 in die Bundesrepublik gekommen.

Der «Kalifatsstaat» war im Dezember 2001 in Deutschland als demokratie- und verfassungsfeindliche Organisation verboten worden. Der 1984 gegründete Verein verstand sich als Wiederbelebung des durch Kemal Atatürk 1924 in der Türkei abgeschafften «Kalifats». Das Ziel: Die Weltherrschaft des Islam unter Führung eines Kalifen. Bis zu dem Verbot hatte Kaplan rund 1100 Anhänger bundesweit, davon die Hälfte in Nordrhein-Westfalen. Das Vermögen der Organisation wurde auf mehrere Millionen Euro geschätzt, während Kaplan jahrelang in Deutschland Sozialhilfe bezog.

Das Kölner Verwaltungsgericht will am diesem Donnerstag bei ehemaligen Grundstücken des verbotenen «Kalifatsstaat» über die unklaren Eigentumsverhältnisse entscheiden. Das Gericht hatte Anfang November entschieden, dass Kaplans Ehefrau und Tochter in Deutschland kein Recht mehr auf Asyl haben. (tso/dpa)

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