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Politik: Türkische Regierung setzt Vollstreckung bis zum Beschluss des Europäischen Gerichtshofs aus

Die höchste strafrechtliche Berufungsinstanz der Türkei hat das Todesurteil gegen den kurdischen Rebellenführer Abdullah Öcalan bestätigt. Mit der Hinrichtung des Chefs der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) ist allerdings vorerst nicht zu rechnen, da dessen Anwälte mit großer Wahrscheinlichkeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen werden.

Die höchste strafrechtliche Berufungsinstanz der Türkei hat das Todesurteil gegen den kurdischen Rebellenführer Abdullah Öcalan bestätigt. Mit der Hinrichtung des Chefs der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) ist allerdings vorerst nicht zu rechnen, da dessen Anwälte mit großer Wahrscheinlichkeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen werden.

Die türkische Regierung will bis zu einem Spruch der Straßburger Richter, der bis zu zwei Jahre dauern kann, nichts unternehmen. Trotzdem ist der innenpolitische Druck auf Ecevit besonders seitens seines rechtsextremen Koalitionspartners Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) stark. Deren Vizechef Sefkat Cetin sagte, die Person oder Organisation, die sich dem europäischen Druck beuge und das Urteil nicht vollstrecke, werde "vom Volk gestürzt". Ecevit gilt als Gegner der Todesstrafe.

Politiker der Europäischen Union und einzelner Länder kritisierten die Bestätigung der Todesstrafe gegen Öcalan und forderten Ankara auf, diese nicht zu vollstrecken. Sie deuteten an, dass eine Hinrichtung die Bemühungen der Türkei um einen EU-Beitritt zunichte machen würde. In Deutschland riefen Politiker von Koalition und Opposition am Donnerstag das türkische Parlament auf, die Vollstreckung des Richterspruchs abzulehnen. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts droht nach der Bestätigung des Todesurteils keine neue Welle von gewaltsamen kurdischen Massenprotesten in der Bundesrepublik.

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