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Das "Automatischen Kennzeichenlesesystems" (AKLS) soll der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung dienen.

© Frank Rumpenhorst, dpa

Überwachung: Abgleich von Autokennzeichen teils verfassungswidrig

Das höchste deutsche Gericht kippt die Regelung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig. Ein Automatisches Kennzeichenlesesystem (AKLS) kann mehrere tausend Fahrzeuge in einer Stunde erfassen, und das auch über mehrere Fahrspuren hinweg. Dabei werden - ohne besonderen Anlass oder Verdacht - alle Fahrzeuge mit einer Digitalkamera fotografiert, die jede halbe Sekunde ein Bild aufnehmen kann. Es handelt sich um stationäre Kameras oder mobile Systeme, die am Straßenrand aufgestellt oder aus fahrenden Polizeiwagen heraus eingesetzt werden.  Tsp/dpa

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