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Politik: Um die Ehre – und auch die Pension?

Kanthers Revisionsverfahren wegen der schwarzen CDU-Kassen beginnt

Im April 2005 hatte das Strafurteil des Wiesbadener Landgerichts gegen Manfred Kanther, den Begründer der schwarzen Kassen der hessischen CDU, Schlagzeilen gemacht: Eineinhalb Jahre Gefängnis wegen Untreue für den ehemaligen Bundesinnenminister, zur Bewährung ausgesetzt, das war sogar mehr als vom Staatsanwalt gefordert. Das Gericht machte den früheren CDU-Landesvorsitzenden für die Folgen des geheimen Geldtransfers in die Schweiz verantwortlich, den er 1983 wegen des verschärften Parteiengesetzes veranlasst hatte. Noch immer zahlen die hessischen CDU-Mitglieder höhere Beiträge, um die 21 Millionen Euro abzustottern, die die Bundestagsverwaltung wegen des Vergehens gegen das Parteiengesetz verhängt hatte. An diesem Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über den Revisionsantrag Kanthers. Er und sein ehemaliger Finanzberater Horst Weyrauch hoffen auf Freispruch.

Einen öffentlichen Auftritt in Karlsruhe dürfte sich der 67-jährige Kanther ersparen. Vor dem Landgericht hatten seine leidenschaftlichen Plädoyers in eigener Sache wenig Erfolg. „Kein Pfennig“ der rund zehn Millionen Euro, die 1983 in die Schweiz geschafft worden waren, sei privat verwendet worden, so Kanther immer wieder. Er, sein damaliger Schatzmeister Casimir zu Sayn-Wittgenstein und Ex-Finanzberater Horst Weyrauch hätten der Partei nutzen und ihr nicht schaden wollen. Eine „völlig abwegige Kriminalisierung alter Vorgänge“ seien Anklage und Strafurteil, so Kanther damals. Er habe einen politischen Fehler gemacht, keinen strafrechtlichen.

Das Gericht bewertete die Vorgänge anders. Weil Kanther und die anderen Angeklagten den zuständigen Gremien das Vermögen verschwiegen hätten, seien sie der Untreue schuldig; spätestens mit der Strafe über 21 Millionen Euro sei definitiv ein Vermögensschaden für die CDU eingetreten. Kanther habe zuletzt 1995 einen bewusst falschen Rechenschaftsbericht unterzeichnet, der das Auslandsvermögen verschwieg.

Den Gegenargumenten wird in Karlsruhe vor allem Horst Weyrauchs Verteidiger, Eberhard Kempff, Gewicht verleihen. Die Unterhaltung einer schwarzen Kasse sei nicht als Untreue zu bewerten, zumal das Geld aus bislang ungeklärten Quellen stammte. Möglicherweise hätte es sogar der Fiskus einziehen können, so Kempff; die Millionen-Sanktion war keineswegs vorhersehbar, folglich gebe es auch keinen Vorsatz, mögliche Straftaten seien zudem verjährt. Der Untreuevorwurf eigne sich eben nicht, um eine Lücke im Parteiengesetz zu schließen: Erst nach dem CDU-Finanzskandal, unter dem Druck der Öffentlichkeit, nahmen nämlich die Politiker Geld- und Freiheitsstrafen für Fehlverhalten ins Parteiengesetz auf. Für Kanther geht es vor Gericht nicht nur um die Ehre. Die hohe Gefängnisstrafe könnte seine Anwaltszulassung gefährden. Ein einfacher Beamter würde zudem seine Pension verlieren, fraglich bleibt, ob das auch bei Bundesministern so ist. So etwas gab es bislang noch nicht.

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