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Zeitungszeugen

© Repro: Tsp

Umstrittenes Projekt: Bayern stellt Strafantrag gegen "Zeitungszeugen"

Das bayerische Finanzministerium geht juristisch gegen das umstrittene Projekt "Zeitungszeugen" vor. Weil die Sammeledition weiterhin das NS-Kampfblatt "Völkischer Beobachter" veröffentlicht, wird nun Strafantrag gestellt.

Der Streit um den Original-Nachdruck von Nazi-Hetzblättern durch die neue Wochenzeitung "Zeitungszeugen" hat juristische Folgen. Das bayerische Finanzministerium als Inhaber der Verwertungsrechte für NS-Propaganda kündigte am Donnerstag gegen die Zeitung einen Strafantrag wegen Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften an.

Das NS-Forschungsprojekt hatte zuvor trotz eines Verbots der Staatsregierung der zweiten Nummer von "Zeitungszeugen" den Nachdruck unter anderem des NSDAP-Organs "Völkischer Beobachter" beigelegt. Das Finanzministerium will zudem auch zivilrechtlich gegen den Verlag vorgehen, um künftige Nachdrucke von NS-Hetzpresse zu verhindern.

Nachdrucke enthalten "nicht akzeptable Missbrauchsgefahr"

In dem seit Mittwoch zusammen mit der Zeitung erhältlichen Faksimile-Druck des "Völkischen Beobachters" geht es um den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933. Das NS-Blatt trägt die Schlagzeile "Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen" und einen Kommentar von NS-Chefpropagandist Joseph Goebbels ("Nun aber Schluss! Jetzt aber ein radikales Ende gemacht!")

Komplettnachdrucke, die wie bei "Zeitungszeugen" dem Blatt entnommen werden können, enthalten nach Ansicht des Ministeriums eine nicht akzeptable Missbrauchsgefahr. Einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung stehe das Finanzministerium allerdings immer offen gegenüber, hieß es in einer Mitteilung. Hierfür müssten die Verantwortlichen aber vorab mit dem Freistaat Bayern als Rechteinhaber Kontakt aufnehmen und die Rahmenbedingungen abklären. Dies habe "Zeitungszeugen" nach Medienberichten bewusst unterlassen.

Das bayerische Finanzministerium ist Inhaber der Verwertungsrechte für NS-Propaganda und verbietet den Nachdruck aller Bücher und Zeitungen weltweit, um einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorzubeugen. Unter anderem fällt auch Hitlers "Mein Kampf" unter das Verbot. Prominente Historiker und NS-Forscher hatten gegen das Nachdruckverbot für Nazi-Hetzblätter im Rahmen des Projekts protestiert. (sgo/dpa)

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