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Politik: Umweltministerium plant eine künftig eingeschränkte Verwendung

Das Bundesumweltministerium will die Verwendung des giftigen Schadstoffes Tributylzinn (TBT) in Kleidungsstücken und bei Schiffsanstrichen verbieten. Wie das Ministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird ein entsprechender Verordnungsentwurf erarbeitet.

Das Bundesumweltministerium will die Verwendung des giftigen Schadstoffes Tributylzinn (TBT) in Kleidungsstücken und bei Schiffsanstrichen verbieten. Wie das Ministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird ein entsprechender Verordnungsentwurf erarbeitet. Parallel prüft das Gesundheitsministerium, Grenzwerte für TBT in Nahrungsmitteln einzuführen. Eine Anhörung ist für Ende Februar geplant. Die giftige zinnorganische Verbindung war in Nahrungsmitteln nachgewiesen worden und Anfang Januar in den Sporttrikots des Herstellers Nike aufgetaucht. Der Stoff sollte den Schweißgeruch hemmen. Vor wenigen Tagen wurden auch in Sporttrikots anderer Hersteller ähnliche Schadstoffe entdeckt.

Das Bundesumweltministerium will auch die Verwendung von TBT in Papier und Holz untersagen. Dies gilt auch für den Einsatz als Antifouling-Mittel bei Schiffsanstrichen, mit dem man den Bewuchs der Schiffe mit Algen und Muscheln verhindern will. Dadurch gelangt TBT in die Gewässer und reichert sich in Meeresfrüchten und in Fischen an. Unter anderem wurden nach Angaben des Ministeriums in Muscheln und Fischen aus belasteten Gewässern nicht mehr akzeptable TBT-Konzentrationen gefunden. "Eine Gefährdung des Menschen ist daher nicht ausgeschlossen, zumal kürzlich an Zellkulturen gezeigt wurde, dass TBT auch das Enzymsystem des Menschen, das für die Bildung von weiblichen Geschlechtshormonen verantwortlich ist, hemmt."

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