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UN-Sicherheitsrat: Weltsicherheitsrat beschließt Hariri-Tribunal

Mit einer hauchdünnen Mehrheit hat der UN-Sicherheitsrat in New York die Einsetzung eines internationalen Tribunals zur Aufklärung des Mordes an dem früheren libanesischen Regierungschef Rafik Hariri beschlossen.

New York - Fünf Mitglieder des 15-köpfigen UN-Gremiums enthielten sich der Stimme, darunter auch die Vetomächte Russland und China. Für die Einsetzung des Tribunals waren mindestens neun "Ja"- Stimmen erforderlich. Die Resolution gibt dem libanesischen Parlament eine Frist bis zum 10. Juni, um die Einrichtung des Tribunals außerhalb des Landes zu billigen. Im Falle eines Falles wird das Gericht aber auch ohne Zustimmung aus Beirut seine Arbeit aufnehmen.

Hariri war im Februar 2005 zusammen mit 22 anderen Menschen einem Bombenanschlag zum Opfer gefallen. Das Tribunal soll sich mit diesem Attentat und weiteren politisch motivierten Anschlägen auf Personen des öffentlichen Lebens im Libanon während und nach der Besetzung des Landes durch Syrien befassen. Die pro-westliche Regierung von Ministerpräsident Fuad Siniora glaubt, dass Syrien versucht, den Libanon zu destabilisieren, um die Aufklärung des Attentats auf Hariri zu verhindern. Bei den Ermittlungen zu dem Anschlag waren syrische Top-Funktionäre in Verdacht geraten.

Damaskus wies Beteiligung an Attentat zurück

Die Regierung in Damaskus wies zwar alle Vorwürfe einer Beteiligung an dem Attentat zurück, zog sich unter internationalem Druck aber doch Mitte 2005 aus dem benachbarten Libanon zurück. Die Siniora-Regierung hatte wegen des Widerstandes im libanesischen Parlament bisher keinen Entschluss zu dem Tribunal zu Stande gebracht. Unter den Parlamentariern haben Vertreter der pro-syrischen Hisbollah einen hohen Stimmenanteil.

Im Weltsicherheitsrat hatten die USA, die im Mai dem höchsten UN- Gremium vorsitzen, auf eine Entscheidung über das international besetzte Sondergericht noch im Monat ihrer Präsidentschaft gepocht. Die Resolution beruft sich auf Kapitel VII der UN-Charta. Es erlaubt notfalls auch den Einsatz von Gewalt. Russland, China und die drei nicht ständigen Mitglieder des Rates, Südafrika, Katar und Indonesien, hatten den Bezug auf Kapitel VII als Verletzung des Völkerrechts abgelehnt. (tso/AFP/dpa)

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