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Politik: UN-Tribunal bestätigt: Srebrenica war Völkermord

Den Haag verringert Strafe für General aber von 46 auf 35 Jahre Haft / Richter fordert Untersuchung gegen Ankläger

Den Haag. Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat das Massaker an über 7000 männlichen Einwohnern der bosnischen Stadt Srebrenica eindeutig als Völkermord eingestuft. Im Sommer 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen die Einwohner der unter dem Schutz der Vereinten Nationen stehenden Enklave Srebrenica ermordet. Das entschied die Appellationskammer des internationalen Jugoslawien-Tribunals in ihrem nunmehr rechtskräftigen Urteil gegen den bosnisch- serbischen General Radislav Krstic.

Zugleich verringerte die Kammer das ursprüngliche Urteil gegen Krstic von 46 Jahren Gefängnis auf 35 Jahre. Nach Ansicht der Richter habe die politische und militärische Führung der serbischen Teilrepublik damals die Absicht gehabt, an den bosnischen Muslimen Völkermord zu begehen. Davon habe Krstic, der zur fraglichen Zeit Stabschef des Drina-Korps war, zwar gewusst, jedoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass er diese Absicht teilte. Er könne deshalb nur wegen Beihilfe zum Völkermord verurteilt werden. Im August 2001 war der 1948 geborene Krstic in erster Instanz wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu insgesamt 46 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.

Tribunalspräsident Theodor Meron, der dem Gericht vorsaß, hielt Krstic in seiner Urteilsbegründung auch zugute, dass dieser erst am 13. Juli 1995 Stabschef geworden sei. An exakt jenem Tag eroberten die serbisch- bosnischen Belagerer Srebrenica. Daraufhin teilten Krstics Truppen die Belagerten in Männer, Frauen und Kinder auf. Letztere wurden in muslimisch kontrolliertes Gebiet deportiert, während die Männer außerhalb Srebrenicas systematisch exekutiert wurden. Krstic habe davon gewusst und zugelassen, dass das von ihm befehligte Drina-Korps und seine Ausrüstung für den Völkermord benutzt wurden. Bei ihm selbst habe das Gericht keine „genozidale Absicht“ ausmachen können, zudem habe er seinen Truppen befohlen, die Gefangenen human zu behandeln.

Das Urteil ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Krstic, der nach seiner Festnahme im Dezember 1998 stets auf nicht schuldig plädiert hat, erhält damit wegen Beihilfe zum Völkermord eine deutlich höhere Strafe als Biljana Plavsic. Plavsic gehörte damals zur politischen Führung, die nach Merons Überzeugung „Völkermordabsichten“ hegte. Sie kam jedoch mit elf Jahren Gefängnis davon, weil sie sich schuldig bekannt hatte und die Anklage daraufhin den Völkermordvorwurf hatte fallen lassen. Die letztinstanzliche Entscheidung, die Vorfälle von Srebrenica als Völkermord anzusehen, wird weitreichende Folgen haben für die Beurteilung anderer Verfahren, darunter die gegen den jugoslawischen Ex-Präsidenten Slobodan Milosevic sowie die beiden auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Ratko Mladic und Radovan Karadzic.

Doch auch für die Anklagebehörde hat der Fall Folgen. Meron forderte in seiner Urteilsbegründung eine interne Untersuchung, wie es dazu kommen konnte, dass die Ankläger während des Prozesses für Krstic entlastendes Beweismaterial zurückhielten. Krstics Verteidigung hatte dies im Appellationsverfahren nachgewiesen, aber nicht glaubhaft machen können, dadurch benachteiligt worden zu sein. Für Krstic hat das Urteil kaum praktische Bedeutung. Der 56-Jährige hat weder aufgrund des alten noch aufgrund des nunmehr ergangenen Urteils eine Chance, auch nur einen Teil seines Lebensabends in Freiheit zu verbringen.

Klaus Bachmann

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