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Politik: Union zweifelt an Birthler

Fraktion kündigt Fragen zu Stasiaktenbehörde an

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die Tatsache, dass noch immer 56 ehemalige Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit in der für die Aktenaufarbeitung zuständigen Stasiunterlagenbehörde arbeiten, bleibt ein Streitthema. Nach einer ersten, teilweise sehr kontroversen Debatte am Mittwoch im Bundestagskulturausschuss über das von dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans H. Klein und dem FU-Wissenschaftler Klaus Schroeder angefertigte Gutachten wird der Ausschuss noch vor der Sommerpause auf einer Sondersitzung erneut über nötige Konsequenzen beraten.

Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk kündigte an, dass die Union mit mehr als 60 Fragen den „Vorwürfen und Anwürfen“ über die Arbeitsweise der Behörde auf den Grund gehen wolle. Man wolle Aufklärung darüber, ob ehemalige Stasimitarbeiter DDR-Vergangenheit umgedeutet oder Aufklärung behindert hätten. Und wissen, warum das Parlament in den 90er Jahren über die wahren Zahlen ehemaliger Stasimitarbeiter nicht informiert wurde und warum im Wachschutz tätige Stasileute zahlenmäßig in der Behörde erst so spät erfasst wurden. „Diese offensichtliche Verharmlosungsstrategie muss und wird ein Ende haben.“ Zu den Konsequenzen müsse auch die „Umsetzung von belasteten Führungskräften gehören“.

In der nichtöffentlichen Ausschusssitzung, an der auch Behördenchefin Marianne Birthler teilnahm, legten die Gutachter nach Angaben von Teilnehmern eine Gegendarstellung zu Äußerungen vor, mit denen Birthler auf das Gutachten reagiert hatte. So hätten Klein und Schroeder Birthlers Entrüstung über die in dem Papier genannte Zahl von 400 ehemaligen „Systemträgern und Staatskadern“, die in der Behörde tätig sein sollen, zurückgewiesen. Unter anderen die Personalabteilung der Behörde selbst habe sie über diese Zahl informiert, stellten die Gutachter fest. In ihrem Papier hätten sie zudem bereits vermerkt, dass die Kriterien für „systemnah“ des von der Behörde benannten Personenkreises unklar geblieben seien – genau das hatte aber die Behördenchefin den Gutachtern vorgeworfen. Klein und Schroeder wiesen auch den Vorwurf Birthlers zurück, sie würden Mitarbeiter, die früher im Staatsdienst tätig waren, unter Generalverdacht stellen. Das werde an keiner Stelle ihres Papiers getan, betonten sie.

Im Ausschuss gab es Streit zwischen dem ehemaligen Verfassungsrichter Klein und Behördendirektor Hans Altendorf. Dabei ging es auch um die verfassungsrechtliche Stellung der Behörde – ein Thema, das nach Ansicht von Birthler nicht Auftrag der Gutachter gewesen sei. Klein wies dies mit dem Hinweis darauf zurück, dass sich gerade aus der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Behördenstatus die Ursachen für aufgelistete Mängel in der Behörde ableiteten. Die Gutachter warfen die Frage auf, nach welchem Aktenplan überhaupt mit Schriftstücken in der Behörde umgegangen werde. Matthias Schlegel

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