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Politik: Unionsantrag zur Spätabtreibung

Nach jahrelangen Debatten wird nun unter Federführung von Teilen der Unionsfraktion ein Gruppenantrag zu Spätabtreibungen in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Am Mittwoch soll der Antrag, den bislang fraktionsübergreifend 184 Abgeordnete unterschrieben haben, im Bundestag eingereicht werden.

Nach jahrelangen Debatten wird nun unter Federführung von Teilen der Unionsfraktion ein Gruppenantrag zu Spätabtreibungen in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Am Mittwoch soll der Antrag, den bislang fraktionsübergreifend 184 Abgeordnete unterschrieben haben, im Bundestag eingereicht werden. Der Antrag will eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, eine Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit vor einem Abbruch erreichen. Das Parlament soll darüber Anfang 2009 befinden.

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), sagte am Montag in Berlin, das Thema Spätabtreibungen sei „keine ideologische Frage“. Ziel müsse es vielmehr sein, die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren. Kern ist laut Singhammer die gesetzlich verankerte Beratungspflicht des Arztes, der eine Behinderung des Kindes diagnostiziert. Die ehemalige Familien ministerin Renate Schmidt (SPD) unterstützt den Antrag ebenfalls. Sie betonte, der Antrag unterstelle „Schwangeren keine Leichtfertigkeit“, sondern stelle ausschließlich eine Verpflichtung für die Ärzte dar. Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Kerstin Griese (SPD), prüft dagegen einen eigenen Gruppenantrag. Mit dem Begriff Spätabtreibungen bezeichnet man Abtreibungen nach der 22. Woche, in der das Ungeborene schon lebensfähig sein kann. Laut Statistik gab es im vergangenen Jahr 229 Abtreibungen nach der 22. Woche. Diese sind möglich, wenn eine Behinderung des Kindes diagnostiziert wird. ddp

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