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Unterhaltsrecht: Zypries verlangt Einigung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verlangt von der Union ein Ende der internen Auseinandersetzungen um die Reform des Unterhaltsrechts. Der Gesetzentwurf liegt seit Monaten auf Eis.

Berlin - Ein Grund dafür ist ein unionsinterner Streit zwischen Konservativen und den Anhängern eines neuen Familienbildes. Zypries pocht auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzes. Aus ihrer Sicht muss es zum 1. Juli in Kraft treten, wie sie der "Neuen Ruhr/Rhein Zeitung" aus Essen sagte. Bis zu diesem Termin muss die Höhe des Unterhalts neu berechnet werden. Die Unions-Fraktionsspitze dürfte sich möglicherweise noch in dieser Woche um ein Ende der internen Debatte bemühen. Die Frontstellungen verlaufen ähnlich wie in der Diskussion um mehr Krippenplätze, die in jüngster Zeit Schlagzeilen machte.

Das Bundeskabinett will Kindern im Unterhaltsrecht künftig den Vorrang einräumen vor geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern. An zweiter Stelle stehen nach dem Entwurf die Ansprüche der Elternteile, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob das betreffende Paar verheiratet ist oder nicht. Mit den neuen Regeln soll vor allem die Anzahl minderjähriger Sozialhilfe-Empfänger verringert werden. Stein des Anstoßes ist für zahlreiche Unions-Familienpolitiker die Gleichstellung des geschiedenen Ehepartners mit dem neuen Lebensgefährten des Unterhaltspflichtigen, wenn beide Kinder betreuen. Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Ilse Falk (CDU) sagte, Kinder erziehende geschiedene Ehefrauen könnten künftig bis zur Hälfte ihrer Unterhaltsansprüche verlieren.

"Ehe als Verantwortungsgemeinschaft"

"Diese Regelung widerspricht unserem Verständnis von Ehe als Verantwortungsgemeinschaft, die auch nach Beendigung der Ehe fortdauert", erklärte Falk. Wenn beide Ehegatten sich einvernehmlich entschieden hätten, dass in der Regel die Frau zur Betreuung der Kinder die Erwerbsarbeit aufgibt oder einschränkt, dann müsse diese gemeinsame Entscheidung auch nach einer Ehe Berücksichtigung finden.

Dagegen sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb, das neue Unterhaltsrecht bedeute einen Paradigmenwechsel hin zur Konzentration auf das Kindeswohl. Insofern seien die geplanten Regelungen aus seiner Sicht in Ordnung. Gehb will sich aber in den nächsten Tagen um einen Kompromiss bemühen. Denkbar sei, den Ansprüchen geschiedener Ehefrauen mit Kindern eine Zeit lang Vorrang einzuräumen vor denen der späteren Lebenspartner mit Kindern. Der Zeitraum könne drei Jahre ab Geburt des ehelichen Kindes betragen.

Mit der Reform des Unterhaltsrechts reagiert die Bundesregierung auf eine veränderte Familienstruktur in Deutschland. Nach ihren Angaben stieg die Anzahl der Scheidungen von 1994 bis 2004 um rund 37 Prozent auf mehr als 213.000. Damit stieg auch die Anzahl der Zweitfamilien mit Kindern. Demgegenüber werfen beim Streit um Krippenplätze die Kritiker in der Union Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor, sie habe jene Familien nicht genügend im Blick, in denen die Ehefrau zu Hause die Kinder erzieht. (tso/dpa)

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