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Untersuchungshaft: Motassadeq verzichtet auf Beschwerde

Der erneut inhaftierte Terrorhelfer Mounir al Motassadeq verzichtet auf eine Haftbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant habe dies so entschieden, sagte Motassadeqs Anwalt Gerhard Strate.

Hamburg - Der 32-jährige Motassadeq war am Freitagabend erneut festgenommen worden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg gewährte Haftverschonung verworfen hatte. Daraufhin hatte ein anderer Anwalt Motassadeqs zunächst Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Strate sagte am Samstagabend, Motassadeq sei das Hin und Her zwischen Freilassung und Untersuchungshaft leid. Seine Anwälte hätten zu einer Beschwerde geraten, weil die Aufhebung der Haftverschonung in ihren Augen unangemessen sei. «Herr Motassadeq war eher ein Musterknabe», sagte Strate. Er habe sich auch noch am Donnerstag und Freitag ordnungsgemäß bei der Polizei gemeldet, nachdem der Bundesgerichtshof ihn im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen für schuldig befunden hatte.

Das Hamburger Oberlandesgericht muss nun noch das Strafmaß für Motassadeq festlegen. Nach dem BGH-Urteil vom Donnerstag entschied es zunächst, Motassadeq vorerst nicht in Haft zu nehmen. Dagegen legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein, die ebenfalls vom OLG zurückgewiesen wurde. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe gab am Freitag der Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms dann statt. Sie hatte eine erhöhte Fluchtgefahr gesehen, weil Motassadeq nun mit einer wesentlich höheren Haftstrafe zu rechnen habe. Er war im August 2005 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 7 Jahren Haft verurteilt worden, muss nach dem BGH-Urteil nun aber mit bis zu 15 Jahren Gefängnisstrafe rechnen. (tso/ddp)

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