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Politik: Urteil des Bundessozialgerichts

Ostdeutsche Rentner, die nach der Vereinigung einen gleich bleibenden Zahlbetrag aus ihrer Sozialrente und ihrer DDR-Zusatzversorgung hinnehmen mussten, können jetzt mit einem deutlichen Zuschlag und Nachschlag rechnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sind diese Renten-Zahlbeträge rückwirkend ab Juli 1992 um die westdeutschen Steigerungswerte anzuheben (AZ: B 4 RA 24/98).

Ostdeutsche Rentner, die nach der Vereinigung einen gleich bleibenden Zahlbetrag aus ihrer Sozialrente und ihrer DDR-Zusatzversorgung hinnehmen mussten, können jetzt mit einem deutlichen Zuschlag und Nachschlag rechnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sind diese Renten-Zahlbeträge rückwirkend ab Juli 1992 um die westdeutschen Steigerungswerte anzuheben (AZ: B 4 RA 24/98). Diese Entscheidung betrifft etwa 330 000 Rentner mit einer DDR-Zusatzversorgung, wie sie beispielsweise für Künstler, Reichsbahn oder Polizei üblich war.

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