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Der wegen Mordes angeklagte Hussein K. sitzt im Landgericht. Im Prozess um Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin in Freiburg ist der Flüchtling Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem ordneten sie Sicherungsverwahrung an.

© Patrick Seeger/dpa

Urteil über Hussein K.: Der Willkommenskultur ist ihre Naivität abhanden gekommen

Warum der Mord in Freiburg die Willkommenskultur verändert hat.

Es sagt einiges, wenn ein Gerichtssaal voller Menschen Beifall klatscht, als ein junger Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird. Hussein K., angeblicher Flüchtling aus Afghanistan, wird für den Mord an der 19 Jahre alten Studentin Maria L. aus Freiburg mit vielen, vielleicht mit all seinen Lebensjahren in Haft büßen. Es ist ein hartes Urteil und ein als gerecht empfundenes, das erklärt den Beifall. Hussein K. hat keine Reue erkennen lassen, er hat gelogen, wo es ging – und er hat die Vorgeschichte eines Gewalttäters, Vergewaltigers und Frauenhassers.

Der Fall ist Inbegriff des Staatsversagens, das sich in der Flüchtlingskrise zeigte

Er ist allerdings auch der Inbegriff jenes Staatsversagens, das sich in der Flüchtlingskrise zeigte: an der Überforderung der griechischen Behörden, die es versäumten, die Daten des Straftäters Hussein K. in eine europaweit abrufbare Datei einzugeben; an der Überforderung des Bundesamtes für Migration, das mit dem Prüfen von Asylanträgen nicht hinterherkam;  an der Überforderung des Freiburger Jugendamtes, das Hussein K. einem – überforderten – älteren Paar zur „Pflege“ überließ.

Indirekt überfordert war zuvor schon der Bundesgrenzschutz, der es Kollegen in Ungarn und Österreich überlassen musste, Flüchtlingstrecks zu bremsen und anzuhalten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zweieinhalb Jahre gebraucht, um diese Überforderung jetzt einzugestehen und zu versprechen, eine solche Lage werde sich nicht wiederholen.

Das Urteil über Hussein K. wirkt da wie ein Urteil über die Willkommenskultur, von der Merkel damals gerne sprach. Aber das ist es nicht. Die Freiburger Richter haben in dem langen Prozess über diesen einen Fall geurteilt, nicht über eine Politik, nicht über Behördenversagen.

Dabei ist Hussein K. nicht einmal der unvermeidliche, bedauerliche Einzelfall, nicht der eine Killer unter hunderttausenden guten Menschen. Der Mord in Freiburg passt zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz, passt zur Silvesternacht von Köln, er passt zum Mord an einem Mädchen namens Mia aus einer Stadt namens Kandel. Immer waren die Täter junge Männer, immer kamen sie aus Kulturkreisen mit einem, vorsichtig gesagt, anderen Frauenbild als dem hier üblichen und einer Verachtung für „die Ungläubigen“.

Die Deutschen sind in der Frage der Flüchtlingsaufnahme weiterhin gespalten

Der Willkommenskultur ist darüber ihre Naivität abhandengekommen – die Haltung, die besagte, man müsse Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten nur freundlich begegnen, dann sei alles zu schaffen, vom friedlichen Umgang miteinander bis zur Integration der Integrationswilligen.

Bei allem, was gut gegangen ist zwischen Millionen Deutschen und hunderttausenden Syrern, Afghanen, Irakern, will sich der Eindruck, so etwas wie Multikulti entwickle sich schon, im Jahr drei nach dem September der offenen Grenzen nicht einstellen. Stattdessen bekommt die Kanzlerin von AfD-Frontmann Gauland zu hören, es gebe „keine Pflicht zu Vielfalt und Buntheit“. Schließlich hat Merkel nicht mal mit ihrer These vom Islam, der zu Deutschland gehöre, so etwas wie eine moralische Mehrheit. Zwei Umfragen zeigen, dass die Deutschen in dieser Frage gespalten sind. Das Staatsversagen während der Willkommenskultur hängt Merkel nach.

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