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Vaterschaftstests: Mehr Rechte für Väter

Die Bundesregierung will Männern die gerichtliche Klärung ihrer Vaterschaft erleichtern. Laut einem Gesetzentwurf erhalten sie künftig einen neuen Anspruch auf Feststellung einer Vaterschaft - heimliche Gentests bleiben verboten.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Einführung eines neuen gerichtlichen Verfahrens zur Vaterschafts-Bestimmung vorsieht. Anders als nach geltender Rechtslage würde damit dem Vater die Möglichkeit eingeräumt, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass er sich von vornherein vom Kind lossagen muss.

Bisher hat ein Vater nur die Möglichkeit, eine so genannte Anfechtungsklage zu erheben. Sie hat im Erfolgsfall zwingend zur Folge, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch und der Vater sein Sorgerecht verliert. Dies wollen aber nicht alle betroffenen Männer. Neu wäre auch, dass nun das Kind oder die Mutter einen Anspruch auf Klärung der Abstammung erhält.

Verfassungsgericht forderte neues Verfahren

Zypries zieht mit dem Entwurf, mit dem sich das Bundeskabinett noch bis zur Sommerpause befassen soll, die Konsequenzen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres. Die Richter hatten heimliche Vaterschaftstests zur Beweisgewinnung abgelehnt, weil selbst die Abnahme heimlicher Speichelproben und ihre Untersuchung gegen das Kindesrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Das Gericht hatte im Interesse der Männer den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung zu schaffen.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte, dass das Bundesjustizministerium den bereits seit zwei Jahren vorliegenden Gesetzentwurf ihres Landes aufgegriffen habe. Er werde am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.

Zypries: Heimliche Gentests bleiben rechtswidrig

Nach Auffassung von Zypries wird "ein legales Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft" geschaffen. Nach ihrer Aussage bleiben heimliche Gentests weiter rechtswidrig. Sie räumte aber ein, dass ein Verstoß bislang keine Folgen hat. Die Schaffung einer Strafbestimmung wäre ein Punkt, der im Gendiagnostikgesetz geregelt werden müsste, an dem das Gesundheitsministerium von Ulla Schmidt (SPD) seit Jahren arbeitet.

Nach dem Gesetzentwurf erhält der Mann einen Anspruch gegenüber dem Kind und der Mutter zur Abgabe von Genmaterial. Wird ihm das verweigert, so kann die Zustimmung beider durch das Familiengericht ersetzt werden. Nach diesem Verfahren kann dann der Betroffene entscheiden, ob er danach die Anfechtungsklage erhebt. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen, wenn er nicht der Vater des Kindes ist.

Um die Interessen des Kindes zu schützen, kann das Gericht allerdings in dem vorgesehenen neuen Familienverfahren anordnen, das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung auszusetzen. Beispiel: Ist ein Mädchen in der Pubertät an Magersucht erkrankt, könnte das Gericht erst einmal von der Speichelprobe absehen.

Änderung des Anfechtungsrechts

Auch das Anfechtungsrecht soll geändert werden. Nach bisheriger Rechtslage müsste ein Mann innerhalb von zwei Jahren der Vaterschaft entgegen treten, wenn er von Umständen erfährt, die ihn zweifeln lassen. Die Frist begann bisher dann zu laufen, wenn einem Mann von mehreren Seiten ein entsprechendes Gerücht überbracht wurde. Bei der Frist soll es bleiben. Neu wäre, dass er nun auch nach einem Abstammungsverfahren zwei Jahre zur Anfechtung Zeit hätte.

Selbst wenn der Mann auch diese Frist versäumt, will ihm der Gesetzentwurf eine Chance zur Anfechtung geben. Damit sollen die Männer privilegiert werden, die trotz Kenntnis der Nicht-Vaterschaft zunächst die Beziehung zum Kind aufrechterhalten haben, um die Familie zu erhalten. Trennt sich aber nach Jahren etwa seine Frau mit dem Kind von ihm, soll er trotz Fristablauf die Anfechtungsklage erheben können. (tso/ddp/dpa)

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