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Verbraucher: Kabinett beschließt schärfere Regeln für Finanzberatung

Schluss mit mangelhaften Informationen: Bankkunden sollen künftig mehr Rechte bei der Finanzberatung bekommen. Grund: Jährlich gehen den Bürgern um die 30 Milliarden Euro verloren, weil sie schlecht beraten werden.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem die Regeln für die Beratung verschärft werden sollen. Künftig sollen Banken und Finanzvermittler jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche soll von drei auf zehn Jahre erweitert werden. Die Banken lehnen eine Verschärfung der bestehenden Regeln ab. Eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums hatte ergeben, dass den Bundesbürgern pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro durch schlechte Finanzberatung verloren gehen.

Die Verbraucherzentralen werteten die Pläne positiv, forderten aber eine weitere Verschärfung. Die Beweislast bei einer falschen Beratung müsse bei der Bank liegen, verlangte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Dies hatte auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) gefordert. Bisher muss ein Kunde nachweisen, dass er schlecht beraten wurde. Die Verbraucherzentralen verlangten auch einheitliche Standards für die Beratungsprotokolle, damit nicht jede Bank eine eigene Dokumentation vorlegt, die ein Freifahrtschein sein könne. (sba/dpa)

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