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Politik: Verfassungsbeschwerde gegen Datschengesetz

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) legt gegen das geänderte Datschengesetz Verfassungsbeschwerde ein. "Bei diesem Gesetz gibt es nur Verlierer", sagte VDGN-Präsident Eckhart Beleites am Mittwoch in Berlin.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) legt gegen das geänderte Datschengesetz Verfassungsbeschwerde ein. "Bei diesem Gesetz gibt es nur Verlierer", sagte VDGN-Präsident Eckhart Beleites am Mittwoch in Berlin. Die am 22. Februar vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass die Eigentümer von Wochenendgrundstücken in Ostdeutschland die Pächter zur Hälfte an Kanalisations- oder Straßenbaukosten beteiligen können. Dies gilt rückwirkend von 1990 an. Die Kostenerstattung soll auf zehn Jahre gestreckt werden. Für viele Datschennutzer könne es das Aus bedeuten, wenn sie zur Kasse gebeten werden, sagte Beleites. Dann blieben Gemeinden oder private Grundstückseigentümer allein auf den Erschließungskosten sitzen. Es sei schwer, neue Pächter zu finden.

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