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Verfassungsgericht: Kein Volksbegehren zu bayerischem Mindestlohn

Abgelehnt: Der Plan des DGB, die Bayern in einem Volksbegehren über einen gesetzlichen Mindestlohn abstimmen zu lassen, ist vor dem bayerischen Verfassungsgericht gescheitert.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung eines Volksbegehrens zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Freistaat abgelehnt. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, entschieden die Richter am Dienstag in München. Sie schlossen sich damit der Ansicht des bayerischen Innenministeriums an.

Das Ministerium hatte den Antrag für ein vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Bayern geplantes Volksbegehren mit der Begründung abgelehnt, dass Vorgaben zum Arbeitslohn nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle. Der DGB hatte kurz vor der Landtagswahl im September 2008 einen entsprechenden Antrag gestellt und rund 219.000 Unterschriften vorgelegt. (sba/ddp)

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