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Homoehe

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Verfassungsgericht: Ungarn untersagt Homo-Lebenspartnerschaft

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag das neue Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle aufgehoben. Die Begründung der Richter: Es widerspreche der Verfassung.

Noch nicht einmal in Kraft getreten wurde es auch schon wieder gekippt: Die neue Regelung, die im kommenden Jahr hätte in Kraft treten sollen, hätte eingetragene homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau nahezu gleichgestellt. Nach Ansicht der Höchstrichter hätte dies aber dem von der Verfassung gebotenen Schutz von Ehe und Familie widersprochen. Das Gesetz, das vor einem Jahr vom Parlament gebilligt worden war, war von Menschenrechts- und Homosexuellen-Verbänden begrüßt worden, weil es gleichgeschlechtlichen Partnerschaften insbesondere in Vermögens- und Erbschaftsfragen die selben Rechte einräumte wie Ehen zwischen Mann und Frau. Lediglich die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner hatte es ausgeschlossen.

Das Verfassungsgericht sprach sich in seinem Spruch am Montag nicht grundsätzlich gegen die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle aus. Schutz und Anerkennung derartiger Lebensgemeinschaften seien aus dem verfassungsmäßigen Recht auf menschliche Würde durchaus ableitbar, befanden die Höchstrichter. Das vorliegende Gesetz habe aber durch gewisse neutrale Formulierungen die Unterschiede zwischen der Ehe und der homosexuellen Lebenspartnerschaft unzulässig verwischt. (sba/dpa)

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