zum Hauptinhalt
Polizisten bei der Identifizierung von getöteten Zivilisten in der ukrainischen Stadt Butscha

© Foto: dpa/AP/Rodrigo Abd

Tagesspiegel Plus

Doppelmoral des Westens?: „Wir können das Völkerrecht nicht nur gegenüber Russland und China hochhalten“

Die Bundesregierung betone in der Verurteilung Russlands hohe moralische Werte, sagt Völkerrechtler Kai Ambos. Doch sie müsse deren Einhaltung überall fordern. Ein Interview.

Von
  • Caroline Fetscher
  • Hans Monath

Herr Ambos, wie sind Angriffe mit Marschkörpern, Raketen und Drohnen auf offenbar zivile Ziele in ukrainischen Städten rechtlich zu bewerten, wie sie Russland auch zu Beginn dieser Woche wieder ausgeführt hat?
Wenn es ausschließlich zivile Ziele sind und sich keine militärischen Objekte dort befinden, dann sind solche Angriffe völkerrechtswidrig. Strafrechtlich sind diese Angriffe dann als Kriegsverbrechen zu bewerten.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true