Berlin Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hält die von der CDU unterstützten betrieblichen Bündnisse für Arbeit für nicht verfassungskonform. „Mit betrieblichen Bündnissen, die ohne Mitwirkung der Tarifvertragsparteien zustande kommen, würde der Tarifautonomie der Boden unter den Füßen weggezogen“, sagte Schmidt dem Tagesspiegel. Damit wäre die Regelungsmacht, die das Grundgesetz den Tarifparteien zuweist, „entwertet“. Tsp
Politik : Verletzen Betriebsbündnisse die Verfassung?
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