zum Hauptinhalt

Politik: Vermittlungsausschuss billigt verändertes Gesetz - Bundesrat kann umstrittenes Vorhaben nicht mehr stoppen

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit am Mittwoch in Berlin die Gesundheitsreform in ihrer abgespeckten Fassung erwartungsgemäß gebilligt. Der Vermittlungsausschuss ist für dieses Jahr die letzte Station einer Einigung über die strittigen Fragen der Familienförderung, des Steuerbereinigungsgesetzs sowie des zustimmmungspflichtigen, kleineren Teils des Sparpakets in Höhe von 4,2 Milliarden Mark.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit am Mittwoch in Berlin die Gesundheitsreform in ihrer abgespeckten Fassung erwartungsgemäß gebilligt. Der Vermittlungsausschuss ist für dieses Jahr die letzte Station einer Einigung über die strittigen Fragen der Familienförderung, des Steuerbereinigungsgesetzs sowie des zustimmmungspflichtigen, kleineren Teils des Sparpakets in Höhe von 4,2 Milliarden Mark. Union und SPD hatten sich vor der Schlussberatung zunächst zu getrennten Vorberatungen getroffen.

Das Gesetz zur Gesundheitsreform soll nun am heutigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat kann es nicht mehr stoppen. Die Reform ist von der Bundesregierung so verändert wurde, dass sie nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Zentrale Anliegen wie die Umstellung der Krankenhausfinanzierung und die Ausgabenbegrenzung für das Gesundheitswesen, das Globalbudget, wurden herausgenommen. Unsicher bleibt auch nach dem Vermittlungsbeschluss die Hilfe für die existenzbedrohten ostdeutschen Ortskrankenkassen (AOK). Der Vermittlungsauschuss hat hier zwar ebenfalls mit rot-grüner Mehrheit die Neugestaltung des Risiko-Strukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, mit dem den ostdeutschen AOK geholfen werden soll. Da dieser Teil des Gesetzes aber der Zustimmung der Länder bedarf, bleibt bis zur Sitzung des Bundesrats am Freitag ungewiss, ob dieses Element der Gesundheitsreform nicht doch noch scheitert. Bis auf Bayern, das mit Nein gestimmt hat, haben sich die Unions-geführten Länder bei dieser Abstimmung im Vermittlungsausschuss der Stimme enthalten. Der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) ließ offen, wie sein Land sich verhalten werde. Die Regierungschefs der Union wollen ihr Abstimmungsverhalten erst am Donnerstag festlegen. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, entscheidend sei das Verhalten der beiden ostdeutschen Länder Sachsen und Thüringen.

Unions-Politiker hatten sich schon vor Gesprächbeginn optimistisch geäußert, das bei der Familienförderung eine Einigung zustande kommen werde. Denn Bund und Länder sind an einer Einigung stark interessiert. Denn bei einem Scheitern der Verhandlungen könnten die neuen Bestimmungen zu Kindergeld und Familienförderung nicht mehr rechtzeitig zum 1.1. 2000 in Kraft treten. Dann hätten automatisch die Bestimmungen aus dem Familienurteil des Bundesverfassungsgerichts Geltung, die sowohl den Bund wie die Länder stärker belasten würden. Bei den Regelungen zum Wohngeld und Unterhaltsvorschuss, die zu Hans Eichels Sparpaket gehören, zeigten sich die Unions-geführten Länder reserviert. "Wir sehen nicht ein, dass Länder und Kommunen den Verschiebebahnhof von Hans Eichel mittragen", sagte Bayerns Kanzleichef Erwin Huber (CSU).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false