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Politik: „Vermittlungsausschuss willkürlich besetzt“ Verfassungsgericht verhandelt

über Klage der Unionsfraktion

Karlsruhe (dpa). Die CDU/CSUBundestagsfraktion hat der Regierungskoalition Willkür bei der Besetzung des Vermittlungsausschusses nach der Bundestagswahl 2002 vorgeworfen. Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Organklage der Union sagte der CDU-Abgeordnete Ronald Pofalla am Mittwoch, Rot-Grün habe sich im Oktober 2002 – unter Abweichung von den bisher üblichen Zählverfahren – eine Mehrheit auf der Bundestagsbank des Gremiums verschafft. Es besteht aus 32 Vertretern von Bundestag und Bundesrat. Dies verletze den Grundsatz, die Fraktionsstärke spiegelbildlich in den Ausschüssen abzubilden, sagte Pofalla. SPD-Justiziar Herrmann Bachmaier verwies dagegen auf das „hohe Maß an Selbstorganisationsrecht“ des Parlaments. Wegen des knappen Wahlausgangs – 251 SPD- gegen 248 CDU/CSU-Mandate – hätten alle drei seit mehr als 50 Jahren angewandten Zählverfahren bei der Ausschussbesetzung zu einem Patt geführt. SPD und CDU hätten je sieben, Grüne und FDP je einen Vertreter entsenden dürfen. Mit einem „Korrekturfaktor“ hatte die Koalitionsmehrheit im Bundestag der SPD acht und der Union sechs Plätze zugestanden. Laut Bachmaier war dies nötig, um die Parlamentsmehrheit auch im Ausschuss abzubilden. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Den Eilantrag der Union hatte Karlsruhe Ende 2002 abgelehnt.

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