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RAF

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Verschwörungstheorien: RAF-Selbstmorde waren nicht "geduldet"

Die Selbstmorde der RAF-Mitglieder Baader, Ensslin und Raspe waren keine "staatlich geduldeten Selbstmorde", bestätigt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Es gebe keine Hinweise dafür, dass jemand über den geplanten Gemeinschaftstod Bescheid wusste.

Mehr als 30 Jahre nach dem Selbstmord der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe sind aus Sicht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Verschwörungstheorien widerlegt. Sie hat keine Hinweise darauf, dass die drei in ihren Haftzellen in Stuttgart-Stammheim abgehört worden sind. Somit hätten auch keine Amtsträger von dem verabredeten Selbstmord der drei in der Nacht zum 18. Oktober 1977 unmittelbar Kenntnis gehabt und hätten dies nicht verhindern können. "Wir leiten deswegen, ohne dass es einer Prüfung etwaiger Verjährungsfragen bedürfte, kein Ermittlungsverfahren ein", sagte eine Behördensprecherin am Freitag in Stuttgart. 

Die Vorwürfe, es habe sich bei den Selbstmorden um einen "staatlich geduldeten Selbstmord" der inhaftierten Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) gehandelt, waren bereits 1977/1978 bekannt gewesen. Auch damals habe es keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter gegeben, hieß es in Stuttgart weiter. Bei der erneuten Prüfung standen der Staatsanwaltschaft sämtliche beim Innenministerium aufbewahrten Akten mit Bezug zur RAF, darunter auch als geheim eingestufte sogenannte Verschlusssachen zur Verfügung. Allerdings seien derartige Abhör-Maßnahmen unter dem Eindruck der von den terroristischen Aktivitäten der RAF ausgehenden Gefahren diskutiert und geprüft worden.

Observation sollte mögliche Befreiungsaktionen verhindern

Nach Aktenlage waren aber bekanntermaßen Abhöreinrichtungen in fünf Räumen, die den Inhaftierten in einem abgetrennten Flügel im 7. Stock für Gespräche mit Besuchern und Verteidigern zur Verfügung standen, vorhanden. Mit diesen Abhör- und Observationsmaßnahmen wollten die Behörden vor allem Erkenntnisse über die Planung weiterer terroristischer Aktivitäten oder Befreiungsaktionen aus der Haft heraus gewinnen. Eine Überwachung der Haftzellen wäre angesichts der großen Bewegungsfreiheit, die Baader, Ensslin und Raspe innerhalb der Vollzugsanstalt hatten, sinnlos gewesen. "Die Häftlinge hatten tagsüber ausreichend Gelegenheit, an verschiedenen Orten miteinander zu sprechen." Dass sie auch von ihren Zellen aus miteinander kommunizieren konnten, sei erst nach deren Tod entdeckt worden.

In den 1970er Jahren saßen im 7. Stock des Hochhauses in Stammheim Baader, Ensslin und Raspe ein - die Staatsfeinde Nr. 1. Sie beendeten im Oktober 1977 hinter den Gittern ihr Leben - nach einem gescheiterten Versuch von Gesinnungsgenossen, sie mit der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer freizupressen. Schleyer wurde ermordet. Ulrike Meinhof hatte bereits im Mai 1976 in dem Hochsicherheitstrakt Selbstmord begangen. (kk/dpa)

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