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Politik: Visa-Ausschuss hört jetzt die Kölner Richter

Berlin - In der Visa-Affäre wirft die Union der Bundesregierung nun auch Behinderung der Justiz bei der Aufklärung von Schleuser-Straftaten vor. Einen Tag vor der Behandlung des Kölner Schleuser-Prozesses im Untersuchungsausschuss sagte Unions-Obmann Eckart von Klaeden (CDU) am Mittwoch, es gebe Anzeichen, dass das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium die Justiz bei ihren Ermittlungen behindert hätten.

Von Hans Monath

Berlin - In der Visa-Affäre wirft die Union der Bundesregierung nun auch Behinderung der Justiz bei der Aufklärung von Schleuser-Straftaten vor. Einen Tag vor der Behandlung des Kölner Schleuser-Prozesses im Untersuchungsausschuss sagte Unions-Obmann Eckart von Klaeden (CDU) am Mittwoch, es gebe Anzeichen, dass das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium die Justiz bei ihren Ermittlungen behindert hätten. Die Union will laut von Klaeden zudem die „europäische Dimension“ der Visa-Affäre thematisieren und untersuchen, ob berechtigte Beschwerden anderer EU-Staaten über die deutsche Visa-Praxis von der Bundesregierung arrogant abgetan wurden.

Das Verfahren vor dem Kölner Landgericht hatte die Visa-Affäre ins Rollen gebracht. Staatsanwalt und Richter kamen in dem im Februar 2004 abgeschlossenen Prozess zu dem Schluss, die politischen Vorgaben der Bundesregierung hätten das kriminelle Tun des Angeklagten Anatolij Barg ermöglicht. Deshalb vernahm das Gericht auch Beamte des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums. Der in der Ukraine geborene Deutsche wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schleusens zu fünf Jahren Haft verurteilt. Als strafmildernd wertete der Richter, dass die Taten dem Angeklagten „auf allen Ebenen von den zuständigen Behörden sehr leicht gemacht“ wurden. In der mündlichen Urteilsbegründung nannte der Richter den von Außenminister Fischer abgezeichneten Volmer-Erlass einen „kalten Putsch gegen die bestehende Gesetzeslage“.

Unterdessen hat das Kanzleramt vom Ausschuss angeforderte BND-Akten aus seinem Bestand wiedergefunden, von denen es zunächst behauptet hatte, sie seien vernichtet worden. Nach Hinweisen des BND habe eine Prüfung ergeben, dass Akten unter einem anderen Stichwort in einer anderen Abteilung abgelegt worden seien, schrieb das Kanzleramt nun an den Ausschuss. Unions-Obmann von Klaeden beklagte, die Einstufung von Akten der Bundesregierung als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ bedeute eine „erhebliche Behinderung“ der Ausschuss-Arbeit.

Das Innenministerium hat die Liberalisierung der Visa-Vergabe durch das Auswärtige Amt nicht durchgängig infrage gestellt, sondern zeitweise tatkräftig befördert. In einem an die Innenminister der Länder gerichteten Brief teilte die Ausländerabteilung des Ministeriums im September 2004 mit, sie selbst habe das Auswärtige Amt gebeten, Verpflichtungserklärungen auch ohne Prüfung der Bonität zu akzeptieren. Tatsächlich verfügte das Auswärtige Amt per Erlass vom 2. September 1999, auf die Prüfung zu verzichten. Außenminister Fischer hat inzwischen eingeräumt, dass dies ein Fehler war.

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