zum Hauptinhalt

Politik: Visitenkarten der Täter

In Halle erregt eine Ausstellung mit Karteikarten über ehemalige Stasivernehmer Aufsehen

Von Matthias Schlegel

Berlin - Darf man Karteikarten mit den Namen, Fotos und Lebensläufen von Stasivernehmern in einer Ausstellung präsentieren? Andre Gursky findet: Ja. Der Leiter der Gedenkstätte „Roter Ochse“, der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des DDR-Staatssicherheitsdienstes in Halle, und sein Team haben aus alten Personalakten der Stasiunterlagenbehörde diese Fakten zusammengetragen und dem Publikum präsentiert.

So viel Glasnost ist selbst im Osten Deutschlands ungewöhnlich – nirgends sonst rückt die Vergangenheitsaufarbeitung den einstigen Tätern so auf die Pelle. Und dass es sich um „Täter“ handelt, darüber hat Gursky keinen Zweifel: Auch und gerade weil sie wegen des Rückwirkungsverbots juristisch kaum zu belangen waren, hätten die Gedenkstätten die moralische Pflicht, die systematische Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Staatssicherheit bloßzustellen. In seiner Gedenkstätte würden die menschenverachtenden Verhör- und Haftmethoden umfangreich dokumentiert. Dazu gehöre eben auch, die Verantwortlichen beim Namen zu nennen, zumal einige von ihnen mit ihren – nach der Wiedervereinigung anerkannten – Abschlüssen der juristischen Stasihochschule in Potsdam heute Rechtsanwaltskanzleien betrieben. „Täten wir das nicht, hätten wir unseren Auftrag verfehlt“, sagt Gursky. Und es könne nicht sein, dass in der Gedenkstätte Täter aus der NS-Zeit benannt würden, die aus der Stasizeit aber nicht.

Die Betroffenen sehen das anders. In einer an Presse und Behörden verschickten Erklärung beruft sich der letzte Leiter der MfS-Untersuchungsabteilung in Halle, Jürgen Stenker, darauf, dass „unsere Tätigkeit als staatliches Untersuchungsorgan“ auf der Grundlage „der Verfassung und der Strafprozessordnung der DDR“ erfolgt sei. Seit dem Ende der DDR werde versucht, diesen Staat mit dem Nazisystem gleichzusetzen. „Staatlich gefordert und unterstützt wird hier Geschichtsklitterung betrieben“, empört sich Stenker.

Für Gursky ist das die typische Verharmlosungsstrategie der Täter. Der Vorwurf laufe im Übrigen ins Leere. Zwischen dem NS- und dem Stasiteil der Gedenkstätte lägen ein ganzes Stockwerk und sie seien inhaltlich wie gestalterisch völlig anders aufgebaut. Gleichwohl sei es aber auch Aufgabe einer Gedenkstätte, im Sinne vergleichender Diktaturforschung Parallelen aufzuzeigen, etwa die Einschränkung richterlicher Freiheit.

Juristische Auseinandersetzungen fürchtet Gursky nicht. Sein Handeln sei durch Paragraf 32 des Stasiunterlagengesetzes klar gedeckt. Die Birthler-Behörde, das Landesinnenministerium und der Datenschutzbeauftragte hätten das sorgfältig geprüft. Und über Stenkers Forderung, in der Ausstellung auch Zugriff auf Literatur der „Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane der DDR“ zu ermöglichen, kann Gursky nur lächeln: „Der war offenbar noch nie hier: Wir haben auf einer ganzen Etage die gesamte ehemalige Bibliothek des DDR-Ministeriums des Innern ausgestellt – für jeden einsehbar.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false