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Politik: Vogelschutz

Schon vor dem Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland hat das Verbraucherschutzministerium eine neue Verordnung zum Schutz vor der Tierseuche erlassen. Seither müssen auch HobbyZüchter von Rebhühnern oder Fasanen ihre Tiere bei den zuständigen Behörden melden und ein Register führen.

Schon vor dem Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland hat das Verbraucherschutzministerium eine neue Verordnung zum Schutz vor der Tierseuche erlassen. Seither müssen auch HobbyZüchter von Rebhühnern oder Fasanen ihre Tiere bei den zuständigen Behörden melden und ein Register führen. Darin müssen Zu- und Abgänge aber auch der Besuch betriebsfremder Personen vermerkt werden. Geflügelmärkte oder Zuchtschauen mit Vögeln sind derzeit genauso verboten wie Brieftauben-Flugveranstaltungen. Allerdings dürfen Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sobald in einem Bestand mehr Tiere sterben als normal oder beispielsweise Hühner weniger Eier legen, müssen diese Auffälligkeiten den Behörden mitgeteilt werden. Außerdem muss ein Tierarzt den betroffenen Bestand untersuchen. Transporte von Geflügel aber auch von Bruteiern sind nur noch erlaubt, wenn die Bestände 24 Stunden zuvor von einem Tierarzt untersucht und keine Anzeichen für die Krankheit gefunden worden sind. Die Transporte müssen den Behörden gemeldet werden. Außerdem müssen die benutzten Fahrzeuge unmittelbar vor und nach einem Transport gereinigt und desinfiziert werden. deh

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