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Politik: Volksentscheid: Gescheiterte Missionen

Ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt: Vorstöße zur Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene hat es seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder gegeben. Bislang blieben alle Initiativen erfolglos.

Ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt: Vorstöße zur Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene hat es seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder gegeben. Bislang blieben alle Initiativen erfolglos. Selbst Vorhaben, bei einzelnen Sachfragen eine nicht bindende Volksbefragung durchzusetzen, scheiterten, zum Beispiel 1958 bei der Frage der atomaren Bewaffnung der Bundeswehr oder 1983. Damals ging es um die Aufstellung amerikanischer Mittelstreckenraketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ging (Nato-Doppelbeschluss).

In den 70er Jahren prüfte die Enquete-Kommission "Verfassungsreform" des Bundestages Möglichkeiten, weitere plebiszitäre Elemente ins Grundgesetz aufzunehmen, schloss dies aber dann aus. Nach dem Fall der Mauer im Jahr 1989 lehnte eine Verfassungskommission, die das Grundgesetz im Zuge der Deutschen Einheit überarbeiten sollte, Vorschläge zur Aufnahme plebiszitärer Elemente in die Verfassung ab. Lediglich, als die Entscheidung über den künftigen Regierungs- und Parlamentssitz anstand, war zeitweise ein Volksentscheid in der Diskussion. Vorstöße von Politikern und privaten Initiativen, die Volksentscheide auf Bundesebene fordern, hat es seitdem immer wieder gegeben. Das Grundgesetz sieht Volksentscheide bislang nur bei einer Neugliederung des Bundesgebiets vor. Auf Länderebene sind Volksentscheide zulässig.

tro

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