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Politik: Von Kasse zu Kasse

Wer die Krankenkasse wechseln will, muss nicht mehr einen Stichtag abwarten. Seit Anfang 2002 kann ein Versicherter jederzeit seine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse kündigen – mit einer Frist von zwei Monaten.

Wer die Krankenkasse wechseln will, muss nicht mehr einen Stichtag abwarten. Seit Anfang 2002 kann ein Versicherter jederzeit seine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse kündigen – mit einer Frist von zwei Monaten. Nach einem Wechsel muss der Versicherte aber mindestens 18 Monate in der neuen Kasse bleiben. Ausnahme: Die Versicherung erhöht ihre Beitragssätze. Profiteure von der neuen Regelung sind bislang vor allem die Betriebskrankenkassen (BKKs), die wegen geringerer Verwaltungskosten und einer attraktiven Versicherten-Struktur günstigere Tarife anbieten können. Doch mittelfristig sind auch die BKKs nicht vor Beitragserhöhungen sicher. So wird die BKK Heilberufe, die zu den zehn größten Betriebskrankenkassen gehört, ab dem kommenden Jahr ihren Beitrag heraufsetzen. Wer von der gesetzlichen in die private Kasse wechseln will, kann dies erst ab einem Monatsverdienst von 3375 Euro brutto. Diese Grenze will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf 4500 Euro hochsetzen, um mehr junge Gutverdiener in der GKV zu halten. ce

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