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Politik: Vor zehn Jahren begannen die Verhandlungen zum Vertrag über die außenpolitischen Aspekte der deutschen Einheit

Nicht am Katzentisch, nein, gleichberechtigt und zielführend wollten die beiden deutschen Staaten im Frühsommer 1990 die Verhandlungen über die "abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und Berlin als Ganzes" eröffnen. "Zwei plus Vier" - die Formel zeigte das gesamtdeutsche Selbstbewusstsein bis zum Vertragsabschluss im September desselben Jahres in Moskau: Die Bundesrepublik und die DDR verhandelten mit den vier ehemaligen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien - und nicht etwa die Vier mit den beiden deutschen Staaten.

Nicht am Katzentisch, nein, gleichberechtigt und zielführend wollten die beiden deutschen Staaten im Frühsommer 1990 die Verhandlungen über die "abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und Berlin als Ganzes" eröffnen. "Zwei plus Vier" - die Formel zeigte das gesamtdeutsche Selbstbewusstsein bis zum Vertragsabschluss im September desselben Jahres in Moskau: Die Bundesrepublik und die DDR verhandelten mit den vier ehemaligen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien - und nicht etwa die Vier mit den beiden deutschen Staaten. Doch auch andere Länder wollten ein Wörtchen mitreden, als sich das Sextett am Rande der "Open-Skies"-Konferenz der KSZE-Außenminister im Februar im kanadischen Ottawa auf "Zwei-plus-Vier" verständigt hatte. Aber Bundesaußenminister Genscher vergaß jeden Skrupel und bedeutete Italienern und Niederländern: "Ihr seid nicht länger im Spiel."

Nach achtwöchigen Konsultationen auf Beamtenebene setzten sich am 5. Mai 1990 erstmals die Außenminister der "Zwei-plus-Vier"-Staaten in Bonn an einen Tisch. Nach zwei weiteren Treffen am 22. Juni in Bonn (mit Beteilung des polnischen Außenministers) und am 17. Juli in Paris einigten sie sich am 12. September im Festsaal des Moskauer Hotels Oktjabrskaja auf die Wiederherstellung der "vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" (Artikel 7, Absatz 2). Die Rechte der Alliierten wurden bereits zum 3. Oktober aufgehoben, obgleich der "Zwei-Plus-Vier"-Vertrag erst mit der Ratifizierung durch die Parlamente am 15. März 1991 in Kraft trat.

Heute vor zehn Jahren in Bonn, kam die wichtigste Geste vom sowjetischen Außenminister Eduard Schewardnadse, als er den Kalten Krieg für beendet erklärte und dafür plädierte, die Aspekte der innenpolitischen Vereinigung von dem außenpolitischen Rahmen der deutschen Einheit zu trennen. Diese formale Teilung hatte historische Tragweite: Moskau stimmte dem Recht der Deutschen auf Wiedervereinigung in Recht und Freiheit damit zu.

Doch zu welchem militärischen Bündnis würde das vereinte Deutschland gehören? Die Nato sollte erst im Juli ihre bedrohliche Doktrin gegenüber Osteuropa ändern, und noch exisitierte der Warschauer Pakt, den seine Mitgliedsstaaten 1991 schließlich selbst auflösten. Der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow konnte sich angesichts des innenpolitischen Widerstandes gegen seine Politik der "Perestroika" und "Glasnost" keine andere als die sture Opposition erlauben: gegen eine Nato-Mitgliedschaft Deutschlands - vielmehr sollte ein Friedensvertrag her. Zugleich hielt DDR-Außenminister Markus Meckel an seiner Vision einer europäischen Sicherheitsstruktur auf der Grundlage eines Grenzvertrages mit Polen und des Verzichts Deutschlands auf ABC-Waffen fest. Und Großbritannien und Frankreich mochten sich von einigen alliierten Rechten nicht trennen.

Doch so verhärtet die Fronten im Mai 1990 waren, so dauerte es nur vier Monate, um Artikel 6 des "Zwei-plus-Vier"-Vertrages auszuhandeln, der die volle Bündnisfreiheit des vereinten Deutschlands bekräftigt. Als Gegenleistung versicherten Bonn und die Nato-Staaten, dass auf dem Territorium der DDR bis zum Abzug der sowjetischen Truppen weder Nato-Truppen noch Atomwaffen stationiert würden. Ergänzt und wohl erst möglich wurde der "Zwei-plus-Vier"-Vertrag letztlich durch großzügige finanzielle Zuwendungen an Moskau im deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrag und durch den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag.

Claudia Lepping

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