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Bätzing

© dpa

Vorstoß der Drogenbeauftragten: 0,3 Promille sind manchen noch zu viel

Für ihren Vorstoß, die zulässige Alkoholgrenze von derzeit 0,5 auf 0,3 Promille zu senken, erntet die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing Lob von Experten. Grüne und Linke wollen dagegen ein komplettes Alkoholverbot für Fahrer.

Berlin - Nüchternheit im Straßenverkehr – das ist das Ziel, das die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, ausgibt. Auf dem Weg dahin will die SPD-Politikerin die zulässige Alkoholgrenze beim Autofahren von derzeit 0,5 auf 0,3 Promille senken. Dies soll Teil eines Aktionsprogramms zur Alkohol- und Tabakprävention sein, das Bätzing in diesem Frühjahr auf den Weg bringen will. „Wenn man über maßvollen Alkoholkonsum redet, gehört das einfach dazu“, sagt die Drogenbeauftragte.

Die neue Promillegrenze muss noch mit den zuständigen Fachministerien abgestimmt werden, doch Bätzings Mitarbeiter sind zuversichtlich, innerhalb der Bundesregierung Unterstützung für den Vorstoß zu erhalten. So legte im vergangenen Sommer der Drogen- und Sucht rat der Bundesregierung Vorschläge für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention vor. Um die Zahl der Straßenverkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss weiter zu senken, werben die Experten dafür, die Promillegrenze sogar auf 0,2 Prozent abzusenken. „Ziel ist langfristig die Null-Promille-Grenze für alle, die sich ans Steuer setzen“, heißt es in dem Papier.

Die Fachleute verweisen auf Erfolge, die im vergangenen Jahrzehnt bereits durch eine Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Prozent und die gleichzeitige Verschärfung der Kontrollen erreicht wurden. So hat nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Zahl der Unfälle mit Personenschäden, die durch Alkohol bedingt sind, zwischen 1994 und 2004 um 44 Prozent abgenommen. Allerdings ereignen sich immer noch fünf Prozent der Unfälle mit Personenschäden, weil Autofahrer zu viel getrunken haben. Im Jahr 2007 waren es knapp 20 000 von insgesamt 400 000 Unfällen. Fast jeder neunte Unfalltote ist auf zu hohen Alkoholkonsum zurückzuführen. In einem Bericht für die EU-Kommission von 2006 schreiben die Forscher Peter Anderson und Ben Baumberg, dass bereits ab 0,2 bis 0,3 Promille die Gefahrenschwelle beginnt, ab der die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.

In Europa gehören die skandinavischen Länder zu den Vorreitern bei der Absenkung der Alkoholgrenzen im Straßenverkehr. So gilt in Schweden und Norwegen die 0,2-Promille-Grenze. Auch Polen ist mit 0,2 Promille strenger als Deutschland. Großzügiger gehen die Behörden in Großbritannien und Irland mit dem Alkoholkonsum der Autofahrer um, hier sind 0,8 Promille im Blut gestattet.

Die Grünen und die Linke mahnten mehr Konsequenz an. „Im Straßenverkehr sollte grundsätzlich für alle Autofahrer die Null-Promille-Grenze gelten“, fordert die drogenpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Monika Knoche. „Schließlich geht es dabei nicht um individuellen Konsum, sondern darum, dass andere Menschen gefährdet werden“, sagte die Linken-Politikerin dem Tagesspiegel. Auch die Grünen im Bundestag machen sich in einem Fraktionsbeschluss dafür stark, dass die jetzige Null-Promille-Grenze für Fahranfänger künftig für alle Autofahrer gelten sollte. Die FDP hingegen fürchtet, dass dadurch Arbeitsplätze in der Gastronomie verloren gehen könnten.

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