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Politik: Waffenkurier als Kronzeuge?

Paradoxe Entwicklung im NSU-Verfahren.

Von Frank Jansen

Es sah nach einem herben Rückschlag für die Ermittler aus, als am vergangenen Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ aus der Untersuchungshaft entließ. Immerhin hatte Holger G. zugegeben, den dreien eine Pistole und Munition geliefert und bei der Beschaffung gefälschter Papiere mitgewirkt zu haben, zuletzt sogar noch 2011. Doch in dem hochkomplexen Verfahren gegen mutmaßliche Täter und Unterstützer sind Überraschungen möglich. So paradox es klingt: Die Freilassung von Holger G. könnte der Bundesanwaltschaft sogar nutzen. Vor allem in einem Prozess gegen die einzige Überlebende der Terrorzelle, Beate Zschäpe, und weitere Angeklagte.

Holger G. hat nach dem Beschluss des BGH vom Freitag zwar immer noch eine Anklage zu erwarten, aber eine reduzierte – und die Strafe dürfte gering ausfallen. Vermutlich bleibt er auf freiem Fuß. Damit nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass G. in einem Prozess redet, womöglich als Kronzeuge, und Zschäpe und andere Beschuldigte belastet. Die Ankläger können jetzt mehr denn je darauf hoffen, dass G. vor Gericht sein detailliertes Geständnis wiederholt, das er nach der Festnahme abgelegt hatte. Denn eine Anklage oder gar eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den Morden der Terrorgruppe ist seit Freitag nahezu ausgeschlossen. Der BGH sieht nur noch den „einfachen Verdacht“ der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Hilfe bei der Beschaffung falscher Dokumente.

Der 3. Strafsenat des BGH hielt dem 38-Jährigen aus der Region Hannover zugute, es bleibe offen, ob der NSU die von G. im Jahr 2001 oder 2002 übergebene Waffe dann auch bei den folgenden Morden und Banküberfälle einsetzte. Außerdem sahen die Karlsruher Richter nicht, dass die Einlassung von G. zu widerlegen sei, er habe „zu keinem Zeitpunkt damit gerechnet“, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe „Straftaten gegen das Leben anderer begehen“. Nach 2002 hatte der NSU fünf der neun Morde an Migranten und den tödlichen Angriff auf eine Polizistin in Heilbronn verübt.

Aussagen von G. vor Gericht müssen vor allem Zschäpe und der wie sie in Untersuchungshaft sitzende, Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben fürchten. Er soll den dreien lange geholfen und G. den Stoffbeutel mit der Pistole und Munition gegeben haben. Wohlleben soll bezüglich der Waffe, so hat es G. den Ermittlern erzählt, gesagt haben, „es ist besser, wenn du nicht weißt, was sie damit vorhaben“. Das würde bedeuten, dass Wohlleben etwas wusste – und G. nicht. So zweifelhaft es angesichts seiner Kontakte zum untergetauchten Trio auch erscheinen mag.

Mit dem Beutel fuhr G. nach Zwickau. Dort soll ihn Zschäpe vom Bahnhof abgeholt haben. In der konspirativen Wohnung der drei soll dann die Übergabe der Pistole erfolgt sein.

Eine Anklage zumindest gegen Zschäpe und Gerlach ist angesichts der fortgeschrittenen Ermittlungen vom Spätsommer an zu erwarten. Als Prozessorte kommen Düsseldorf und München infrage. Die Bundesanwaltschaft sagte am Dienstag nur, es werde mit Hochdruck ermittelt. Der Anwalt von G. blieb stumm.

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