zum Hauptinhalt

Politik: Warum das neue Stiftungsrecht der modernen Gesellschaft helfen kann (Kommentar)

Der Bundestag stellt fest: Deutschland braucht ein einfaches, übersichtliches und bürgerfreundliches Stiftungsrecht, das privates Engagement ermutigt und zugleich das Gemeinwohl fördert." So lautet der Anfang eines Antrags, und in diesem Sinne muss rasch das richtige Zeichen fürs 21.

Der Bundestag stellt fest: Deutschland braucht ein einfaches, übersichtliches und bürgerfreundliches Stiftungsrecht, das privates Engagement ermutigt und zugleich das Gemeinwohl fördert." So lautet der Anfang eines Antrags, und in diesem Sinne muss rasch das richtige Zeichen fürs 21. Jahrhundert gegeben werden. Es sollte auch eine möglichst breite Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg geben - denn das Vorhaben ist nicht rot, nicht grün, sondern tatsächlich eines für das Gemeinwohl.

Stiften erfüllt eine Pflicht; weil Eigentum verpflichtet. Stiften ist zumindest eine moralische Pflicht für diejenigen, die es sichleisten können. Der erste Stifter war Gaius Maecenas, nach dem die Stifter "Mäzene" heißen. Er hat Dichter gefördert. Stiftern in späteren Zeiten, oft Kaufleuten, sind Straßen und Spitäler zu verdanken. Nun, Jahrzehnte nach den Kriegen, jetzt, da nicht wenige in unserer Gesellschaft gut aufgehoben sind im Wohlstand, kann solche "Stiftungskultur" wieder aufleben.

Das neue Stiftungsrecht, das nächstes Jahr von der rot-grünen Koalition ins Werk gesetzt wird, muss Stiftungen steuerlich fördern, damit mehr Bürger Mäzene werden. Auch wenn es den Finanzminister des Bundes schwer ankommt. Denn die Steuerausfälle von vielleicht 400 Millionen Mark werden mehr als kompensiert werden, wenn das Geld auf der anderen Seite für gemeinnützige Zwecke aufgewandt wird.

Hier ist eine ganz große Koalition möglich: "Wer die Rahmenbedingungen verbessert, weckt außerdem Motivation", sagt die Steuerexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Frick. Und die Unionsfraktion schreibt in ihrem Antrag, dass ein neuer Weg erforderlich sei, der an die mehrere Jahrhunderte alte Tradition privaten Engagements für das Gemeinwohl anknüpft und "die Vision der aktiven Bürgergesellschaft ernst nimmt".

Bemerkenswert ist, dass sich auch die SPD dafür entschieden hat. Darin liegt der Reiz eines flexiblen Stiftungsrechts: Es ist eine freiheitliche Idee, die dahinter steht. Es wird nicht einfach etwas abgebucht, als Zwangsabgabe. Was der Bürger leisten will, weil es der Staat nicht kann, bestimmt er selbst. Es kann eine Stiftung auf Zeit sein, und der Zweck kann sich zu Lebzeiten des Stifters ändern. Es lebe der Citoyen!

Hinzu kommt, dass der Staat heute, nach 16 Jahren Kohl und nach 16 Monaten Schröder, bei einer Staatsquote von knapp fünfzig Prozent angelangt ist und damit mindestens nah an seiner Leistungsgrenze. Da sind Stiftungen sicher auch wünschenswert zur Entlastung, als Teil des "Dritten Sektors" zwischen Staat und Wirtschaft, der Raum gibt für die Beteiligung von Bürgern. Neu gegründete Stiftungen sollten dementsprechend in Zukunft gemeinwohlorientiert sein.

Die nötige Kontrolle muss die Aufnahme - mit Angaben wie Sitz, Zweck und Anfangsvermögen - in ein eigenes Stiftungsregister gewährleisten. Wichtig ist die Verpflichtung, Rechenschaft abzulegen. Gut wäre eine - dem Aspekt der Eigeninitiative im Grunde geschuldete - Selbstverwaltung durch Körperschaften öffentlichen Rechts, die auch dem Bundestag regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung geben, wie das die Union vorschlägt. An einem von CDU/CSU angeregten Bundesstiftungsgesetz, also an einer bundeseinheitlichen Regelung, sollte ein übergreifender Konsens nicht scheitern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false