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Politik: Was die SPD-Satzung sagt

Noch ist Oskar Lafontaine nicht Mitglied des Linksbündnisses „Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit“. Tritt er aber bei, würde dies das Aus für seine ParteiZugehörigkeit bedeuten.

Noch ist Oskar Lafontaine nicht Mitglied des Linksbündnisses „Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit“. Tritt er aber bei, würde dies das Aus für seine ParteiZugehörigkeit bedeuten. Denn SPD-Mitglieder dürfen laut Parteisatzung nicht Vereinigungen angehören, „die gegen die SPD wirken“ – das Bündnis kämpft bekanntlich gegen die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Einschnitte in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Erfordert das Parteiinteresse in derartigen Fällen „ein schnelles Eingreifen“ und ist „eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten“, sieht die SPD-Schiedsordnung Folgendes vor: Sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der Parteivorstand können „das Ruhen aller oder einzelner Rechte aus der Mitgliedschaft für längstens drei Monate anordnen“. Auch wenn Lafontaine das Bündnis nur unterstützt, verstößt er eventuell gegen das SPD-Statut. Im vergangenen Jahr hatte ein Sonderparteitag die Reformen gebilligt. Das Statut sieht ein Parteiordnungsverfahren gegen ein Mitglied vor, „das durch beharrliches Zuwiderhandeln gegen Beschlüsse des Parteitags … das Parteiinteresse schädigt“. Die Konsequenz könnte auch in diesem Fall das zeitweilige Ruhen der Mitgliedschaft oder sogar der Ausschluss sein. nzi

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