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Politik: Was sich bei Hartz IV noch ändern soll

Berlin Angesichts des zunehmenden Drucks in der Öffentlichkeit will die Bundesregierung noch im August einzelne Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe überprüfen und auch korrigieren. Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die vermeintliche Auszahlungslücke zum Jahresanfang.

Berlin Angesichts des zunehmenden Drucks in der Öffentlichkeit will die Bundesregierung noch im August einzelne Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe überprüfen und auch korrigieren. Im Zentrum der Kritik steht nach wie vor die vermeintliche Auszahlungslücke zum Jahresanfang. Gemeint ist damit, dass Arbeitslosenhilfeempfänger Anfang Dezember zum letzten Mal Wohngeld und Ende Dezember zum letzten Mal Arbeitslosenhilfe erhalten. Die erste Arbeitslosengeld-II-Rate wird allerdings erst am 1. Februar überwiesen. Möglicherweise wird die Regierung für den Januar eine Härtefallklausel einführen: Wer im Januar mit seinem Dezembergeld nicht auskommt, also bedürftig ist, wird ein Überbrückungsgeld bekommen. Denkbar ist allerdings auch, dass die Betroffenen im Januar doch noch eine Zahlung erhalten. Auf jeden Fall aber, darüber informierte am Dienstag der Städte- und Gemeindebund, werden die Mietkosten auch im Januar von den Arbeitsagenturen oder Kommunen übernommen.

Ein weiterer Streitfall ist die Ausbildungsversicherung für Kinder. Die SPD-Fraktion hat dem Wirtschaftsministerium einen Prüfauftrag zu möglichen Änderungen bei diesen Versicherungen erteilt und angeregt, ähnlich wie bei den Lebensversicherungen Freibeträge einzuführen, so dass die Versicherungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht aufgelöst werden müssen. Unklar ist jedoch in beiden Fällen noch immer, ob die Lebensversicherungen überhaupt aufzulösen sind, wenn sie zum Beispiel bei der Ausbildungsversicherung vertraglich einen Auszahlungszeitpunkt zum 18. Geburtstag der Kinder vorsehen. Dann nämlich wäre die Anrechnung auch jetzt schon nicht möglich, weil die Familien das „Vermögen“ nicht aktuell verwerten können. Bei Lebensversicherungen spielt zudem der aktuelle Rückkaufwert eine Rolle. Ist er zu niedrig, dürfen die Ämter die Auflösung der Versicherung aus Gründen des Eigentumsschutzes auch jetzt schon nicht fordern.asi

Nähere Informationen zu den Einzelregelungen von Hartz IV bietet das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Hompage: www.bmwi.de

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