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WEHRPFLICHT: Im Dienst des Landes

Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee zu dienen. In der Bundesrepublik Deutschland schrieb der Parlamentarische Rat 1949 die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung in das Grundgesetz – eine Armee aber gab es erst später.

Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee zu dienen. In der Bundesrepublik Deutschland schrieb der Parlamentarische Rat 1949 die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung in das Grundgesetz – eine Armee aber gab es erst später. Die Wehrpflicht wurde mit dem Inkrafttreten des Wehrpflichtgesetzes am 21. Juli 1956 eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Die Wehrpflicht kann jederzeit vom Parlament mit einfacher Mehrheit ausgesetzt werden. Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder durch den Zivildienst erfüllt. Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes beträgt heute neun Monate. Tsp

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