Weiterbildung: Nach Kündigung nicht zurückzahlen
Arbeitnehmer müssen die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen nicht zurückzahlen, wenn sie das Unternehmen verlassen.
München - Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes macht das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung in München aufmerksam (Az.: 9 AZR 610/05). Demnach sind Klauseln im Arbeitsvertrag ungültig, die den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Kündigungsgrund verpflichtet, die Kosten für seine berufliche Fortbildung nachträglich zu erstatten. Dadurch würden Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. (tso/dpa)
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