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Politik: Weiterer Zeitverzug bei Gesetz

Berlin - Wird die Doppelpanne beim Antidiskriminierungsgesetz rechtzeitig behoben? Die Frist dafür setzen die Terminkalender in Brüssel.

Berlin - Wird die Doppelpanne beim Antidiskriminierungsgesetz rechtzeitig behoben? Die Frist dafür setzen die Terminkalender in Brüssel. Ende September, heißt es, wird man sich dort wieder mit der verspäteten Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie durch Deutschland beschäftigen – und mit der Frage, ob Strafgelder fällig werden.

In Berlin gehen die Verantwortlichen davon aus, dass bis dahin die merkwürdigen Verzögerungen und „kleineren redaktionellen Ungenauigkeiten“ behoben sein werden. Zum 1. August, das war die allgemeine öffentliche Erwartung, sollte nur noch Vollzug gemeldet werden, also das Inkrafttreten des Gesetzes, das erst die rot-grüne, dann die große Koalition viel Streit und eine mühselige Kompromissarbeit gekostet hatte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte deswegen in den eigenen Reihen den ersten größeren Konflikt auszustehen. Die CDU-Ministerpräsidenten hatten bemängelt, dass Merkel der SPD mehr als nötig zugestanden hatte. Am 7. Juli hatte die großkoalitionäre Vereinbarung schließlich doch die Hürde Bundesrat genommen. Doch in dieser Woche wurde keineswegs Vollzug, sondern die peinliche Tatsache gemeldet, dass das gemeinsame Werk noch nicht von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden ist. Der hatte den Gesetzestext nämlich erst am vergangenen Freitag erhalten; eine Frist von zwei Überprüfungswochen ist jedoch üblich. Jetzt ist Köhler erst einmal in Urlaub.

Aber die späte Anlieferung ins Bundespräsidialamt enthält außerdem Ungereimtheiten, eben die „redaktionellen Ungenauigkeiten“, wie das Justizministerium die zweite Panne nennt. Im Text ist nämlich in einer gar nicht so unwichtigen Frage nicht der allerletzte Stand der Kompromissfindung enthalten. Und deshalb wird das Gesetz, wenn es denn nach Unterschrift des Präsidenten in Kraft gesetzt ist, schnell noch einmal in die gesetzgebenden Gremien zurückgehen müssen, um die Regelungen zum Klagerecht so abzufassen, wie sie vereinbart worden sind. Im Justizministerium wird bereits an den entsprechen Änderungen gearbeitet. Die „kleineren redaktionellen Ungenauigkeiten“ seien bei der Formulierung unterlaufen, weil an dem Gesetz unter hohem Zeitdruck gearbeitet worden sei.

Das Gesetz gegen Diskriminierung im Berufsleben und bei Alltagsgeschäften, gegen das vor allem die Wirtschaft seit langem Sturm läuft, musste von fünf Ministerien unterschrieben werden. Deshalb ist es auch erst in der vorigen Woche dem Bundespräsidenten zugegangen. Aus dem Kanzleramt wurde angemerkt, der 1. August sei im Gesetzestext als Termin des Inkrafttretens gar nicht angegeben worden. Am Gang der Dinge in Brüssel ändert es nichts.

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