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Die Affäre zieht immer weitere Kreise: Ist der BND indirekt an den umstrittenen US-Drohnenattacken beteiligt, in dem er Daten liefert?

© dpa

Weitergabe von Daten an die USA: BND: Keine Beihilfe zu Hinrichtungen

Die Besitzer der Mobiltelefone könnten durch Drohnen getötet werden, sie könnten auch gefangen und gefoltert werden: Trotzdem hat der BND Rufnummern von Verdächtigen an die USA weitergegeben. Nun wiegelt der Nachrichtendienst ab. Eine Dienstanweisung besagt, dass die "schutzwürdigen Interessen" des Einzelnen respektiert würden - unter bestimmten Umständen.

Von Robert Birnbaum

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat sich gegen Vorwürfe verwahrt, er sei indirekt an rechtlich umstrittenen US-Drohnenattacken gegen mutmaßliche Terroristen beteiligt. Die „Süddeutsche Zeitung“ und das ARD-Magazin „Panorama“ hatten berichtet, BND-Präsident Gerhard Schindler habe nach seinem Dienstantritt im Dezember 2011 angeordnet, dass der Geheimdienst die Mobilfunknummern von Verdächtigen an die USA weitergeben dürfe.

Schindler habe sich damit über Bedenken in der eigenen Behörde hinweggesetzt. Einer der führenden Kritiker, ein Referatsleiter, sei intern strafversetzt worden. Solche Handydaten könnten nach Auffassung von Experten dazu benutzt werden, Ziele für Drohnenangriffe auszumachen.

Dazu erklärte ein Sprecher des BND am Samstag, die Weitergabe der Mobilnummern sei nicht jetzt erst von Schindler verfügt worden, sondern seit etwa 2003/2004 gängige Praxis. Das Bundesinnenministerium habe sie im November 2010 bestätigt, auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sei damit „mehrfach befasst“ gewesen. Der Sprecher betonte, für die zielgenaue Ortung eines Verdächtigen seien diese Daten zu ungenau. Sie dürften nach geltender Dienstanweisung überdies nicht an Partnerdienste weitergegeben werden, wenn die schutzwürdigen Interessen eines Betroffenen erkennbar das Gemeininteresse überwögen. Zudem werde bei der Übermittlung klargestellt, dass diese Informationen nicht als Grundlage für Folter oder eine Verurteilung zum Tode verwendet werden dürften.

Die SPD forderte von der Regierung weitere Aufklärung am Montag im PKGr. Dort will Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) über die Überwachung von Deutschen durch den US-Geheimdienst NSA berichten. Er wolle jetzt zusätzlich wissen, ob die Berichte stimmten und ob es aufgrund von BND-Daten zu gezielten Tötungen gekommen sei, sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann, der zugleich Vorsitzender des Gremiums ist.

Die „Süddeutsche Zeitung“ führt als einen konkreten Fall, in dem BND-Hinweise eine Rolle gespielt haben sollen, die Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünjamin E. durch eine Drohne 2010 in Pakistan an. Die Bundesanwaltschaft hatte diese Attacke allerdings erst vor kurzem als völkerrechtlich gerechtfertigte Kriegshandlung eingestuft und ein Ermittlungsverfahren wegen Kriegsverbrechen abgelehnt.

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