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Politik: Wenn Kinder zu viel sparen

Beim Arbeitslosengeld II wird ab einer Freigrenze von 750 Euro die Unterstützung gekürzt

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Neuer Aufreger bei Hartz IV: Neben der drohenden Auszahlungslücke für Langzeitarbeitslose im nächsten Januar gibt es nun auch Verunsicherung um die Anrechnung von Vermögen der Kinder von Menschen, die heute Arbeitslosenhilfe beziehen und ab 2005 von den Hartz-Reformen betroffen sind.

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob Sparbücher oder Sparverträge, die auf den Namen des Kindes ausgestellt sind, einen Einfluss auf den Hilfebezug der Familie haben. Sie haben, bestätigte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag noch einmal die Regelung. Eine Sprecherin von Minister Wolfgang Clement (SPD) wies allerdings darauf hin, dass die neue Hartz-Regelung für die Familie sogar noch günstiger ausfällt als die bisherigen Bestimmungen der Sozialhilfe. Danach konnte es den betroffenen Familien nämlich passieren, dass auch die Eltern keine Unterstützung erhielten, weil Kinder über Geldbeträge verfügten, die über den zulässigen Freigrenzen liegen.

Ab Januar gilt das zumindest nicht mehr. Langzeitarbeitslosen wird die Pauschale nicht gekürzt, wenn Kinder über „Vermögen“ verfügen. Allerdings erhalten die Familien dann nicht die vollen Kinderbeträge, müssen für deren Unterstützung zuerst die die Freigrenzen überschießenden Mittel verbrauchen. Diese Grenzen liegen bei 750 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, bei 4100 Euro für Jugendliche.

Worauf Verbraucherschützer in diesen Tagen häufiger hinweisen, ist das genaue Studium von Versicherungsverträgen, auch der für Kinder. Eine vorzeitige Auflösung derselben ist erst dann zwingend geboten, wenn der aktuelle Rückkaufwert so hoch ist, dass die Freigrenzen überschritten sind. Zu unzumutbaren Vermögensverlusten dürfen die Arbeitsämter Betroffene nicht zwingen. Bei Lebensversicherungen für das Kind gilt zudem, dass sie im Rahmen der Altersvorsorge zwar abgesetzt und etwa für Kinder ab 15 Jahren bis zu dem Freibetrag von 4100 Euro geltend gemacht werden können – allerdings nur, wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Beträge erst ab dem Ruhestand verwertet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Betroffene eine Änderung des Vertrags prüfen.

Wie viele Familien von den Anrechnungsregeln für Kinder betroffen sein werden, ist derzeit noch völlig unklar. Wahrscheinlich werden es eher weniger als mehr sein. Denn im Durchschnitt haben die Sechs- bis 19-Jährigen rund 760 Euro auf dem Sparkonto, wie die repräsentative „Kids Verbraucheranalyse 2003“ ergab. Und das liegt dann ungefähr im Bereich der Freigrenze des neuen Hartz-Gesetzes.

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