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Kinder mit Downsyndrom haben oft eine verzögerte Entwicklung – und sind oft sehr lebensfroh.

© picture alliance / Oliver Berg/p-a/dpa

Debatte über Bluttests bei Schwangeren: Wenn nur der Ausweis behindert

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete starten eine Debatte über Bluttests für Schwangere. Wie weit sollen Genuntersuchungen zur Gesundheit Ungeborener gehen?

In Deutschland muss es eine „breite gesellschaftliche Debatte“ über vorgeburtliche Bluttests geben. Das ist die gemeinsame Meinung einer Gruppe von Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen außer der AfD. Die Gruppe stellte dies am Freitag in Berlin vor.

Anlass war eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu solchen erlaubten, aber bislang kostenpflichtigen Tests. Sie liegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss – dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen der Bundesrepublik – vor. Auf Grundlage des Berichts soll entschieden werden, ob die Kosten für solche Bluttests künftig von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Die Abgeordneten streben eine Orientierungsdebatte ohne Fraktionszwang im Bundestag zu diesem Thema an. „Die Debatte soll frei von jeglicher politischer Inszenierung sein und ist bewusst ergebnisoffen gestaltet“, sagte Jens Beeck (FDP). Ziel solle vor allem sein, einen gesellschaftlichen Diskurs anzustoßen.

Die Untersuchung, um die es primär geht, kann das Down-Syndrom (Trisomie 21) und andere Trisomien im Blut von Schwangeren relativ sicher nachweisen. Bei Trisomien liegen in Körperzellen von einem bestimmten Chromosom nicht wie normal zwei, sondern drei Exemplare dieser Träger von Erbinformation vor. Das führt zu unterschiedlich schweren Erkrankungen und geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen. Das Down-Syndrom, früher auch Mongolismus genannt, ist die häufigste Trisomie.

Aufgrund verbesserter Möglichkeiten, Verdachtsdiagnosen (Ultraschall) und sichere Diagnosen (Fruchtwasseruntersuchung) zu stellen und der darauf häufig folgenden Entscheidung zur Abtreibung, werden schon heute deutlich weniger Kinder mit Trisomie 21 geboren als vor wenigen Jahrzehnten. Symptome der Erkrankung können sehr unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Neben einer verzögerten geistigen Entwicklung sind unter anderem auch Herzleiden sehr häufig.

Bekannt ist allerdings auch, dass Betroffene oft sehr lebensfroh sind. Bei der Vorstellung der Initiative sagte der von Trisomie-21 betroffene Schauspieler Sebastian Urbanski, er fühle sich nur als Behinderter, „wenn ich meinen Behindertenausweis zeigen muss.“

Letztgültig kann niemand prüfen, ob wirklich eine seelische Notlage vorliegt

Trotz Einigkeit über die Notwendigkeit einer Debatte sind die Positionen der einzelnen Initiatoren durchaus unterschiedlich. Beeck etwa sagte, er halte es für grundsätzlich vernünftig, ein altes Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung durch ein neueres Verfahren, das nicht nur früher ansetzen kann, sondern auch weniger Risiken birgt, zu ersetzen. Und diese Möglichkeit solle „ jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten zustehen.“ Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), sagte dem Tagesspiegel dagegen, der Solidargemeinschaft dürfe gerade nicht auferlegt werden, diese Tests zu bezahlen. Sie fürchtet auch, dass schon erreichte grundsätzliche Verbesserungen der Gesetzeslage und der Betreuung Schwangerer durch die Entwicklung infrage gestellt würden. So sei es gut, dass formal eine Behinderung des Kindes keine Begründung für eine Abtreibung mehr sein dürfe: „Nur wenn die Mutter sich nach Beratung und Angebot von Hilfe psychisch außerstande sieht, das zu leisten, ist Abtreibung straffrei, bleibt aber illegal.“

In der Praxis kann allerdings niemand letztgültig prüfen, ob wirklich diese seelische Notlage vorliegt oder die Entscheidung zur Abtreibung andere Gründe hat. Zudem sei „die ärztliche Beratung oft worst-case-orientiert", so Kathrin Vogler (Linke). Insbesondere seien die Informationen über ein Leben mit Down-Syndrom nicht ausreichend. Corinna Rüffer (Bündnis90/Die Grünen) sagte „Hier steht nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau zur Debatte“. Frauen sollten vielmehr gestärkt werden, indem sie in dem Gefühl bestätigt würden, dass ihr Kind „vorbehaltlos willkommen“ sei. Rudolf Henke (CDU) sagte, Würde und Lebensrecht dürften nicht von genetischen Eigenschaften eines Menschen abhängen.

Die Initiatoren sehen auch jenseits dieser Bluttests Diskussionsbedarf, unter anderem, weil für immer mehr genetisch bedingte, mehr oder weniger schwere Leiden vorgeburtliche Tests auf den Markt kommen, die Eltern ebenfalls mit der Abtreibungsfrage konfrontieren können. Es gebe aber, sagte Urbanski, kein „Recht auf ein gesundes Kind“.

Einen Termin für die Parlamentsdebatte gibt es noch nicht. Sie könnte im ersten Halbjahr 2019 stattfinden.

Regina Wank

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