zum Hauptinhalt

Politik: Wer entscheidet?

Bürgschaften für Beträge bis zu zwei Millionen Mark werden direkt von der Hermes-AG bearbeitet. Die Übernahmeentscheidungen werden dem Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) nur in Listenform zur Zustimmung vorgelegt.

Bürgschaften für Beträge bis zu zwei Millionen Mark werden direkt von der Hermes-AG bearbeitet. Die Übernahmeentscheidungen werden dem Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) nur in Listenform zur Zustimmung vorgelegt.

Mittlere Deckungsbeträge zwischen zwei und fünf Millionen Mark werden vom so genannten kleinen IMA (KLIMA) behandelt, in dem die Ministerien für Wirtschaft, Finanzen, Auswärtiges und Wirtschaftliche Zusammenarbeit vertreten sind.

Die großen Anträge werden in sogenannten großen IMA-Sitzungen beschlossen, an denen außerdem Mitarbeiter der Hermes Kreditversicherungs AG und der C&L Deutsche Revision AG sowie zwölf durch das Wirtschaftsministerium berufene Sachverständige aus Industrie, Banken und Handel sitzen. Je nach Bedarf werden Vertreter der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Ausfuhrkredit Gesellschaft mbH (AKA), der Bundesbank und des Bundesrechnungshofes hinzugezogen.

Laut den Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen entscheidet im IMA das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium ist zustimmungspflichtig und das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit haben eine Art Veto-Recht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false