zum Hauptinhalt
Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, in seinem Buero im Finanzministerium.

© Thomas Trutschel / photothek.de

Steuerlast deutlich gesunken: Wer mehr als 200.000 Euro verdient, profitiert am meisten

Die Deutschen müssen weniger Steuern zahlen. Besonders hohe Einkommen wurden seit 1995 entlastet. Gleichzeitig stiegen die Sozialabgaben.

Die durchschnittliche Steuerbelastung war im vergangenen Jahr für alle Einkommensgruppen so gering wie seit 25 Jahren nicht.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf interne Berechnungen des Bundesfinanzministeriums.

Danach ist der Durchschnittssteuersatz einschließlich des umstrittenen Solidaritäts-Zuschlages seit 1995 für geringe, mittlere und hohe Einkommen gesunken.

Besonders deutlich haben Arbeitnehmer mit einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro jährlich profitiert; ihr durchschnittlicher Steuertarif sank von 50,7 um elf Prozentpunkte auf 39,7 Prozent.

Dass besonders hohe Einkommen am meisten entlastet wurden, liege an der Steuerreform, die von der Rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Jahr 2000 ins Werk gesetzt wurde. Schröder senkte unter anderem den Spitzensteuersatz von 53 Prozent auf 42 Prozent.

Seine Steuerreform aus dem Jahr 2000 war es, die hohe Einkommen besonders entlastete: Unter Kanzler Schröder (SPD) sank der Spitzensteuersatz von 53 Prozent auf 42 Prozent.

© dpa

Dass die Steuereinnahmen trotz des sinkenden Durchschnittsteuersatzes steigen, liegt daran, dass immer mehr Arbeitnehmer höhere Einkommen beziehen und damit in höhere Tarife fallen. So zahlen inzwischen 3,5 Millionen Arbeitnehmer für die letzten Euros ihres zu versteuernden Einkommens den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Arbeitnehmer zahlen immer mehr Sozialabgaben

Bei den Sozialabgaben allerdings sieht es anders aus. In der Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze von 35.893 Euro (West) im Jahre 1995 auf 54.450 Euro (gesamt) im Jahr 2019 gestiegen; auch der Beitragssatz liegt mit durchschnittlich 7,8 Prozent rund 1,2 Prozentpunkte über dem Satz von 1995. Ähnlich verläuft die Entwicklung in der Pflegeversicherung; höhere Beitragssätze ergeben kombiniert mit höheren Beitragsbemessungsgrenzen deutlich höhere Belastungen für die Arbeitnehmer.

In der Rentenversicherung ist der Beitragssatz zwar mit 9,3 Prozent im Jahr 2019 auf dem gleichen Niveau wie 1995; weil aber die Beitragsbemessungsgrenze von 47.857 Euro (West) auf 80.400 Euro (West) gestiegen ist, zahlen die Arbeitnehmer auch mehr Geld in die Rentenkasse ein.

Einzig bei der Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz gesunken – was sich aber kaum auswirkt, weil zugleich die Einkommensgrenze, bis zu der der Beitrag gezahlt werden muss, auf das Niveau der Werte der Rentenversicherung angehoben worden ist. Die Zahlen belegen, dass Arbeitnehmer in Deutschland immer höhere Beiträge an die Sozialversicherungen abführen müssen. (Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false