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Politik: Werbung mit Nazi-Namen: Vorerst kein Verfahren wegen Volksverhetzung

Die Werbung mit Nazi-Namen wird für einen Hildesheimer Möbelhändler kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Die Bezeichnung von Möbeln mit Namen wie "Adolf", "Rommel" oder "Memel" erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, sagte der Hildesheimer Oberstaatsanwalt Bernd Seemann am Montag.

Die Werbung mit Nazi-Namen wird für einen Hildesheimer Möbelhändler kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Die Bezeichnung von Möbeln mit Namen wie "Adolf", "Rommel" oder "Memel" erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, sagte der Hildesheimer Oberstaatsanwalt Bernd Seemann am Montag. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder das Verbreiten von Propaganda konnten nicht nachgewiesen werden. "So lange man ein Kind Adolf nennen darf, darf man auch Möbel so nennen", sagte Seemann. Die Ermittlungen seien von Amts wegen erfolgt, eine Strafanzeige habe zunächst nicht vorgelegen. Das Möbelhaus hatte in Zeitungsanzeigen für eine Polstergarnitur mit Namen "Adolf", eine Anbauwand "Rommel", eine Kommode "Paulus" und eine Eckbank "National" geworben.

Unterdessen hat der Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbands der Jüdischen Gemeinden, der Rechtsanwalt Michael Fürst, Strafanzeige gestellt. Der Verdacht der Volksverhetzung bestehe durchaus, sagte Fürst. Der Hildesheimer Oberbürgermeister forderte die zuständigen Behörden auf, weiter zu ermitteln. Die Stadt werde eine solche Werbung nicht akzeptieren. Nach Angaben seines Anwaltes habe sich der Möbelhaus-Besitzer entschuldigt.

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