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Politik: Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz: Für Genehmigung fehlen Unterlagen (Interview)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung von Castor-Transporten zuständig. Wann rollen wieder Transporte?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung von Castor-Transporten zuständig. Wann rollen wieder Transporte?

Wir sind sowohl zuständig für die Anerkennung einer ausländischen Zulassung der Transportbehälter als auch für die Genehmigung der Transporte selbst. Das baut aufeinander auf. So lange die Behälter nicht zugelassen sind, können wir keine Transportgenehmigung erteilen. Und derzeit ist der Stand, dass für keinen der beantragten Transportbehälter alle Genehmigungsunterlagen vorliegen. Wenn sie vorliegen, dauert es noch mindestens vier Wochen bis zur Entscheidung. Es kann sich jeder selbst ausrechnen, dass es in diesem Jahr ausgesprochen schwierig sein wird, noch einen Transport durchzuführen.

Welche Voraussetzungen für eine Genehmigung sind noch nicht erfüllt?

Dem BfS liegen derzeit zwölf Transportanträge vor. Von zentraler Bedeutung bei allen Transportarten ist die Einhaltung der Kontaminationsgrenzwerte. Bei den Behältern für die beantragten innerdeutschen Transporte von den Atomkraftwerken Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg ins Zwischenlager Ahaus, also bei den klassischen Castoren vom Typ V/19, erscheint die Einhaltung der Grenzwerte von der Beladung bis zur Einlagerung machbar. Das Problem ist weitgehend abgearbeitet. Bei diesen Behältern steht aber noch eine abschließende Bewertung der Moderatorproblematik aus. Seit Mai ist bekannt, dass sich die sogenannten Moderatoren, die die Neutronenstrahlung der Brennelemente abschirmen, bei Wärme stärker ausdehnen als bislang angenommen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob dies die Sicherheit beeinträchtigen kann. Auch das Problem der Restfeuchte im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung ist nicht abschließend geklärt.

Wie sieht es mit den Transporten zu den Wiederaufarbeitungsanlagen aus?

Aus den genannten Atomkraftwerken sowie aus Stade gibt es Anträge für Transporte ins Ausland, nach Sellafield und nach La Hague. Hier sind wir von einer abschließenden Begutachtung noch weit entfernt. Insbesondere bei den sogenannten Stachelbehältern gibt es wegen der Bauweise erhebliche Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte.

Dann gibt es noch den Rücktransport der Glaskokillen von La Hague nach Gorleben.

Das ist die dritte Kategorie von Transporten. Weil hier trocken beladen wird, gibt es geringere Probleme mit der Außenkontamination. Es gibt aber das Moderatorproblem. Das wird derzeit durch Gutachter bewertet. Ein ganz anderes Problem stellt sich bei dem Transport selbst. Die Brücke über die Jeetzel wird erneuert und soll nicht vor Ende 2000 fertig sein. Deshalb ist dieser Weg nach Gorleben vorerst versperrt.

Im Zusammenhang mit dem Transporten zu den Wiederaufarbeitungsanlagen haben Vertreter der Stromkonzerne geäußert, der Grenzwert für Außenkontamination von vier Bequerel sei nicht einzuhalten und müsse deshalb fallen. Kommt das auch für Sie in Frage?

Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) hat festgestellt, dass der Grenzwert von vier Bequerel sinnvoll und einhaltbar ist. Darauf muss man bestehen. Die Sicherheit muss im Vordergrund stehen.

Vertreter von Stromkonzernen werfen Ihnen politisch motivierte Verzögerungen bei der Genehmigung vor. Sie verfolgen demnach im Sinne von Umweltminister Jürgen Trittin eine Verstopfungsstrategie.

Das ist absurd. Es gibt keine politische Einflussnahme auf das Verfahren. Wir sind alleine verantwortlich für die Genehmigungen. Nur wenn wir deutlich machen, dass eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung frei von politischer Einflussnahme, egal von wem, erfolgt, können wir dazu beitragen, dass sich die Akzeptanz erhöht, wenn man dann zu einem Beschluss kommt - in die eine oder in die andere Richtung.

Das B, esamt für Strahlenschutz (BfS) ist f&

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