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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug «Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof» ist an der Bundesanwaltschaft angebracht.

© Uli Deck/dpa

Zahlen vom Generalbundesanwalt: 231 Ermittlungsverfahren wegen islamistischem Terrorismus

Die oberste Strafverfolgungsbehörde wird bei schwersten Vergehen aktiv. Im Bereich Extremismus beschäftigt den Generalbundesanwalt vor allem der Islamismus.

Der Generalbundesanwalt hat im laufenden Jahr bislang 231 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet. Solche Verfahren beschäftigen die Behörde mit Sitz in Karlsruhe damit deutlich häufiger als rechtsextremistische Taten (15 Verfahren) oder Linksextremismus (fünf Verfahren). Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahlen spiegeln den Stand vom 10. Juli wider.

Damit setzt sich ein Trend der Vorjahre fort. Während es zwischen 2014 und 2016 jeweils weniger als hundert neue Verfahren zum islamistischen Terrorismus gab, stieg die Zahl 2017 sprunghaft auf 1048 und sank 2018 auf 884. Im gleichen Zeitraum gab es zum Rechts- oder Linksextremismus jeweils nie mehr als 15 neue Verfahren pro Jahr.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der auch Vorsitzender des Justizausschusses ist, sprach von einer "Einwanderungswelle mutmaßlicher islamistischer Terroristen", die nicht "ansatzweise problematisiert werde". Die Aussage steht im Widerspruch zu den nun veröffentlichten Zahlen der obersten Strafverfolgungsbehörde: Für die Generalbundesanwaltschaft ist islamistischer Terrorismus eines der obersten Ermittlungsfelder.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte auf Anfrage: „Die große Steigerung von Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ab dem Jahr 2016 hängt insbesondere mit der Lage in Syrien und Irak und den Verbrechen des so genannten „Islamischen Staats“ zusammen.“ So gebe es immer mehr Tatverdächtige, aber auch Opfer der Terrormiliz, die sich hierzulande aufhalten. Menschen aus Deutschland, die in Syrien oder dem Irak kämpfen, sind ebenfalls zurückgekehrt.

Viele der Tatverdächtigen hätten sich zudem im Asylverfahren in Deutschland selbst bezichtigt, sagte der Sprecher. Laufende Ermittlungen in Deutschland können dazu beitragen, dass jemand nicht so leicht abgeschoben wird.

Der Generalbundesanwalt ist die oberste Strafverfolgungsbehörde im Bereich Staatsschutz, also bei politisch motivierter Kriminalität und Terrorismus. Auch für Spionage und Vergehen gegen das Völkerrecht ist er zuständig. (dpa, tsp)

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