zum Hauptinhalt

Politik: Zorn macht blind

Von Antje Vollmer

„Menschen können in Situationen geraten, die nur die Wahl des kleineren Übels lassen“ – so beginnt Richard Schröder seinen letzten Trialog zum Thema Folter. Woran aber orientiere ich mich, wenn ich links und rechts nur größere und kleinere Übel sehe? Die letzten Jahre, Monate und Wochen haben uns Beispiele gebracht, woran Menschen sich dann orientieren. An Rachegefühlen etwa, an Ohnmachtsgefühlen oder an dem Gefühl der Überlegenheit der eigenen Werte. Wir haben entzügelte Grausamkeiten von Soldaten gesehen, die sich selbst bei ihren Freisetzungen von zivilisatorischen Regeln triumphierend abgefilmt haben. Wir haben das alte Gesetz – Auge um Auge, Zahn um Zahn – wieder auferstehen sehen. Und wir haben Menschen gesehen, die um irgendeines vermeintlichen Paradieses willen ihre eigenen Körper zu Waffen gemacht haben. Das ist ziemlich viel Treibsand im menschlichen Miteinander und ein ziemliches Chaos an Motivationen.

Was können wir daraus über die Ursache von Folter lernen? Folter kommt meist nicht aus originärer Bosheit, Grausamkeit und Kriminalität. Folter braucht positive Motivationen, ja geradezu eine Mission, mit der der Folterer dann seine eigenen Barrieren überspringt.

Alles in allem ist dies ein Grund, sich der Tatsache zu erinnern, dass die Gründung aller Gesellschaften darin liegt, dass Menschen sich Regeln für ihr Miteinander geben. Die erste Regel ist eben die, dass Subjektivität und Überlegenheitsgefühl ein ebenso schlechter Ratgeber für das Handeln in dramatischen Situationen sind, wie das Gefühl von Kränkung oder Demütigung. Die Regel, die am Anfang aller Zivilisation steht, ist kodifiziertes Recht. Das Recht, auf dem unsere Gesellschaft gründet, ist eine Hilfe, mit der allein es uns gelingen kann, unsere Emotionen, Rachegelüste, aber auch Ohnmachtsgefühle zu zähmen und einzuhegen. Zorn macht blind, Leidenschaft kennt kein Maß. Das vereinbarte Recht kann ungenügend sein, ja, es gehört gerade zu seiner Essenz, dass es nicht jedem Einzelfall und nicht jedem subjektiven Gefühl von Gerechtigkeit entsprechen kann.

Ein Zufall ist es nicht, dass die Gesellschaften beim Verlassen einer alten Rechtsordnung, die im Rahmen einzelner abgegrenzter Nationalstaaten vereinbart wurde, hin zu einer Weltordnung, die für alle Regeln sucht, in einen Zustand rechtsstaatlicher Irritationen gerät. Ebenso wie es nicht zufällig ist, dass die stärkste Macht der Welt in einer solchen Zeit dazu neigt, ihre Stärke an die Stelle vereinbarter Regeln zu setzen, damit so etwas wie Macht und Ordnung existieren. Ein Fortschritt auf dem Weg zu einer internationalen Rechtsordnung ist dies nicht. Das Erschrecken über die Folterbilder, die entstanden sind in Zeiten solcher Irritationen des Rechtsbewusstseins, ist vielleicht jene Katastrophe, aus der die Bereitschaft wachsen kann, neue weltweite Regeln und Institutionen verbindlich zu vereinbaren. Die Akzeptanz des Internationalen Gerichtshofes ist dafür der nächste weltweite Testfall.

Die Autorin ist Vizepräsidentin des Bundestags und gehört den Grünen an.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false