zum Hauptinhalt

Politik: Zu Hilfe

Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, heißt es schlicht im Grundgesetz (GG). Ursprünglich war damit nur der Schutz vor Bedrohungen aus dem Ausland gemeint.

Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, heißt es schlicht im Grundgesetz (GG). Ursprünglich war damit nur der Schutz vor Bedrohungen aus dem Ausland gemeint. In verschiedenen Vorschriften sind aber auch mögliche Einsätze im Inneren geregelt. Das Grundgesetz hat hier keine klare Differenzierung zwischen innen und außen getroffen. So kann die Bundeswehr etwa im Spannungsfall zivile Objekte im Inland bewachen. Häufigste Aufgabe im Inneren ist aber die Amtshilfe. Zur Unterstützung bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land den Bundesgrenzschutz oder die Streitkräfte anfordern. Dies geschieht etwa bei Naturkatastrophen wie der Elbeflut im vergangenen Jahr. Formal hat der Verteidigungsminister das Oberkommando über die Streitkräfte, im Verteidigungsfall ist es der Kanzler selbst. Leistet die Bundeswehr nur Amtshilfe, etwa für die Polizei, so bleiben ihre Befehlsstrukturen zwar unangetastet, das Sagen aber hat das Land, das die Hilfe angefordert hat. neu

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false